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Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 13.07 vom 09.03.2007

Rechtsgebiete:VwGO, DSchG Bln
Schlagworte:Denkmalrechtliche Wiederherstellungsanordnung, sofortige Vollziehung, Baugerüstwerbung, Wohnhaus, Denkmaleigenschaft, städtebauliche und künstlerische Bedeutung, Veränderung des Erscheinungsbildes, Minderung des Denkmalwerts, Schutzzweck und -umfang, Denkmalwert einer Brandwand, Auswirkungen auf das Erscheinungsbild anderer Gebäudeteile (Straßenfassade)
Stichwort:Wohnhaus
Leitsatz:1. Zur Minderung des Denkmalwerts eines bereits eingerüsteten Gebäudeteils durch Baugerüstwerbung an einem anderen Gebäudeteil.

2. Einer durch Kriegseinwirkungen bzw. Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR freigelegten Brandwand kommt nur dann ein denkmalrechtlich relevanter Zeugnischarakter zu, wenn mit einer an den historischen Bestand anknüpfenden Wiederbebauung aufgrund inzwischen veränderter städtebaulicher Vorgaben nicht zu rechnen ist.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 13.07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 535/03 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO, GG, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Rinderzucht, Wohnhaus, Außenbereich, Abrundungssatzung, Rügeverzicht, Grunddienstbarkeit, Biogasanlage, Dorfgebiet
Stichwort:Wohnhaus
Leitsatz:1. Für die Beurteilung des Vorhabens kommt es bei einer Nachbarklage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an.

2. Eine zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandene Anlage kann auch nicht aus Gründen des Bestandsschutzes hinzugerechnet werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 535/03

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 4.03 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Außenbereich, Entprivilegierung, sonstiges Vorhaben, Wohngebäude, Bauernhaus, Wohnhaus, Zwillingsbau, Haushälfte, Ersetzung, Gleichartigkeit, Erweiterung, Angemessenheit.
Stichwort:Wohnhaus
Leitsatz:Ein als Wohnhaus genutztes ehemaliges Bauernhaus mit einer Wohneinheit ist einem Ersatzgebäude mit zwei Wohnungen in zwei aneinander gesetzten, selbständig nutzbaren Haushälften nicht gleichartig im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Es darf auch nicht nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB in einen derartigen Zwillingsbau umgebaut werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 4.03

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 981/99 vom 13.09.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, HBO 1993
Schlagworte:Bauvoranfrage, faktische Baugrenze, Bauvorbescheid, Fremdkörperwirkung, Hinterlandbebauung, unbeplanter Innenbereich, Nebenanlagen, Schulgebäude, Wohnhaus
Stichwort:Wohnhaus
Leitsatz:1. Die Bebauung eines Grundstücks mit einem Wohnhaus als sog. Hinterlandbebauung kann sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, wenn dort bereits ein Schulerweiterungsgebäude vorhanden ist, das den Wegfall einer früher vorhandenen faktischen hinteren Baugrenze zur Folge hat.

2. Ein Schulgebäude, das im Wesentlichen von Wohngebäuden umgeben ist, stellt keinen bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB auszusondernden Fremdkörper dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 981/99


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