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Wohngemeinschaft

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11539/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:AGBSHG, BSHG, SGB X
Schlagworte:Anmeldung, Anspruch, Anstalt, Anstaltsfürsorge, Anstaltsort, Anstaltsunterbringung, Anspruchsanmeldung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufwand, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ausgaben, Ausschlussfrist, Basiszinssatz, Delegation, Delegationsnehmer, Eigenbeteiligung, Eigeninteresse, Ersatz, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsbetrag, Fälligkeit, Finanzausgleich, Gemeinde, Hemmung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Interesse, Interessenquote, Kosten, Kostenausgleich, Kostenbeteiligung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Ortsgemeinde, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit, Rechtmäßigkeit, Sonderfinanzausgleich, Sozialhilfe, Sozialhilfekosten, Sozialhilferecht, Soziallasten, Träger, örtlicher Träger, Verjährung, Verjährungshemmung, Wohngemeinschaft, Wohnsitz, Wohnsitzgemeinde
Stichwort:Wohngemeinschaft
Leitsatz:1. Der Begriff der Aufwendungen in § 8 AGBSHG umfasst auch die von dem örtlichen Träger nicht unmittelbar an den Hilfeempfänger, sondern im Wege der Kostenerstattung geleisteten Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt.

2. Die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung bzw. Kostenerstattung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe ist bei der Kostenbeteiligung der Gemeinde nach § 8 AGBSHG nicht zu prüfen (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 11. September 2000 - 12 A 10225/00.OVG -, AS 28, 361).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11539/04.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 67/04 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:BSHG, RegelsatzVO
Schlagworte:Angemessenheit, Bedarfsgemeinschaft, Einstandsgemeinschaft, Mischregelsatz, Tierhaltung, Unterkunftskosten, Wirtschaftsgemeinschaft, Wohngemeinschaft
Stichwort:Wohngemeinschaft
Leitsatz:1. Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nicht nur für solche Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Satz 2, 16 bzw. 122 BSHG bilden, sondern auch für die Wohngemeinschaftsmitglieder, die gemeinsam wirtschaften, einheitlich zu bestimmen.

2. Die Bildung sog. Mischregelsätze ist gerechtfertigt, wenn mindestens zwei erwachsene Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben und sich nicht feststellen lässt, wer von ihnen die Generalkosten des Haushaltes trägt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 67/04


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