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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 454/02 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BSHG, RegelsatzVO, WoGG
Schlagworte:Angemessenheit, Unterkunftskosten, Wohngeldtabelle, Wohnungsmarkt, Zuschlag
Stichwort:Wohngeldtabelle
Leitsatz:1. Bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft orientiert sich der Senat weiter an der Tabelle zu § 8 WoGG neuer Fassung.

2. Im Gebiet der Stadt Göttingen ist für Alleinstehende als Angemessenheitsgrenze der Wert der Spalte für bis zum 31. Dezember 1965 bezugsfertig gewordenen Wohnraum mit Sammelheizung und mit Bad oder Duschraum (2. Spalte von links) maßgebend, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Baujahr der Wohnung.

3. Weitere Zuschläge auf diesen Tabellenwert sind in Göttingen nicht vorzunehmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 454/02




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