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Wohngebäude

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 203/07 vom 18.07.2008

1) Die Nutzung einer Ferienwohnung fällt regelmäßig nicht unter den Begriff des "Wohnens".

2) Zum auf Gebietserhaltung gerichteten Anspruch auf Einschreiten gegen eine Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet "Hafenbezogenes Wohnen".

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.3519 vom 13.04.2006

1. Wohngebäude im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist auch ein gemischt genutztes Gebäude, wenn die Wohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzungen nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.

2. Bei der Festsetzung der zulässigen Grundfläche durch eine absolute Quadratmeterzahl (Größe der Grundfläche gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 BauNVO) muss ein - jeweils auf das Baugrundstück bezogenes - "Summenmaß" für alle baulichen Anlagen, die beim Maß der baulichen Nutzung zu Buche schlagen, festgesetzt werden. Ob eine auf die einzelnen Anlagen oder Anlagentypen (wie Hauptgebäude) bezogene Festsetzung als ergänzende Regelung zulässig ist, bleibt offen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2620/05 vom 03.04.2006

Zur Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen einer im Außenbereich privilegierten Windkraftanlage, deren Flügeldrehbewegungen optische Irritationen auslösen, und einem ca. 400 m entfernten, ebenfalls im Außenbereich gelegenen und genehmigten Wohngebäude und Bürogebäude.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 825/04 vom 09.12.2005

Zur Einhaltung des Rücksichtnahmegebots i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB in einem gewerblich geprägten Gebiet, wenn ein vorhandener Sägewerkbetrieb in Nachbarschaft zu einem Wohngebäude erweitert bzw. geändert werden soll.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 34.04 vom 07.07.2005

Auch ein Wohngebäude in der Rechtsträgerschaft eines vormaligen VEB Wohnungswirtschaft, das am 3. Oktober 1990 leer stand, weil es unbewohnbar war, ist nach § 1a Abs. 4 Satz 3 VZOG der Gemeinde zuzuordnen, wenn es der Wohnnutzung wieder zugeführt werden sollte. Hierzu ist eine konkrete Absicht nicht erforderlich. Es genügt, dass es im Bestand des VEB als Wohngebäude geführt wurde, sofern nicht die Umnutzung oder der Abriss beschlossen war.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 141/05 vom 06.07.2005

1. Der Begriff "Räume" in § 13 BauNVO bezieht sich auf ein Gebäude und nicht auf ein Baugrundstück.

2. Durch Übernahme einer Baulast, nach der die Nutzung eines reinen Bürogebäudes untrennbar mit der Nutzung eines auf dem Grundstück weiter vorhandenen Wohngebäudes verbunden werden soll, wird aus dem Bürogebäude kein "Wohngebäude" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO.

3. Die Einstufung als freiberufliche Tätigkeit im Sinne der BauNVO hängt nicht von der jeweils gewählten Rechtsform ab.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 14/02 vom 31.03.2005

1. Ein Gebäude dient keinem forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn es nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung nicht von dem Betrieb geprägt wird.

Bei einem Wohngebäude ist entscheidend, wie viele Arbeitsstunden für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung jährlich aufzuwenden sind.

2. Ob die Gefahr einer Splittersiedlung droht, ist nicht davon abhängig, ob die zu beurteilenden Flächen, von denen die Gefahr der Verfestigung oder Erweiterung ausgeht, im Eigentum des Bauherrn stehen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 4.03 vom 19.02.2004

Ein als Wohnhaus genutztes ehemaliges Bauernhaus mit einer Wohneinheit ist einem Ersatzgebäude mit zwei Wohnungen in zwei aneinander gesetzten, selbständig nutzbaren Haushälften nicht gleichartig im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Es darf auch nicht nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB in einen derartigen Zwillingsbau umgebaut werden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 712/03 vom 02.04.2003

Der Tatbestand des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Gebäude, das durch einen gleichartigen Neubau ersetzt werden soll, noch vorhanden ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 64/02 vom 09.01.2003

1. Ein Bauwerk verliert seine Identität, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und statische Nachberechnungen erfordert.

2. Mit dem Genehmigungsantrag und den beigefügten Unterlagen bestimmt der Bauherr Art und Umfang der Baumaßnahme.

3. Widerspricht das Vorhaben formellem Baurecht, so handelt die Baubehörde ermessensgerecht, wenn sie im Regelfall die Baueinstellung fordert ("intendiertes Ermessen").

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2048/00 vom 26.04.2002

1. Zur Außenbereichslage eines Wohngebäudes, das am Ortsrand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden verwirklicht werden soll.

2. Ein Wohngebäude dient u.a. dann nicht einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Zinsen für die Investitionen in das Wohngebäude bzw. die Kapitalverzinsung sowie die Unterhaltungs- und Abschreibungskosten nicht aus dem Gewinn dieses Nebenerwerbsbetriebs finanziert werden können.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 80/99 vom 19.01.2005


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