JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wohnform
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Mutter-Kind-Einrichtung, Wohnform, gemeinsame, Jugendhilfeleistung, Antragserfordernis, Aktivlegitimation, Mehrkosten, Wunsch-Wahlrecht |
| Stichwort: | Wohnform |
| Leitsatz: | 1. Aktivlegitimiert in einem Verfahren wegen Leistungen i. S. d. § 19 SGB VIII ist der allein sorgende Elternteil. 2. Leistungen der Jugendhilfe setzen eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der Jugendhilfe voraus und werden - wie Sozialhilfeleistungen - zeitabschnittsweise gewährt. 3. Zu den Anforderungen für das Vorliegen unverhältnismässiger Mehrkosten i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VIII. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 215/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, SGB X |
| Schlagworte: | Jugendhilferecht, Jugendhilfe, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, örtlicher Träger, Kosten, Erstattung, Kostenerstattung, kostenerstattungspflichtig, Rückerstattung, Altfall, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Leistung, Leistungsbeginn, Beginn der Leistung, Jugendhilfeleistung, minderjährig, Mutter, personensorgeberechtigt, Personensorge, Unterbringung, Einrichtung, Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft, Vollzeitpflege, Wohnform, zuständig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Prozesszinsen |
| Stichwort: | Wohnform |
| Leitsatz: | 1) Wird nach Beginn einer Jugendhilfeleistung die Vaterschaft anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr nach § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, wenn beide Elternteile zu diesem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich desselben örtlichen Trägers haben, bzw. nach § 86 Abs. 2 oder 3 SGB VIII, wenn sie zu diesem Zeitpunkt verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben. 2) Ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für eine Jugendhilfeleistung aus § 86 Abs. 2 SGB VIII und wird später dem allein sorgeberechtigten Elternteil die Personensorge entzogen, so richtet sich ab diesem Zeitpunkt die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 SGB VIII (Prinzip der dynamischen und wandernden Zuständigkeit, vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 2003 - 12 A 11452/02.OVG -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11107/04.OVG | |
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