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Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.3531 vom 22.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BayBO
Schlagworte:Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift", maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhabens, Erledigung des Verpflichtungsbegehrens, Inkrafttreten eines Bebauungsplans als erledigendes Ereignis, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Bestimmtheit eines Vorbescheidsantrags, Auslegung eines Vorbescheidsantrags, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägungsgebot, Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn, betreutes Wohnen, Umgebung des Baugrundstücks, Einfügen in die Eigenart der Umgebung
Stichwort:Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn
Leitsatz:1. Zur Auslegung eines Vorbescheidsantrags über die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, wenn die Angaben zu dem Vorhaben hinsichtlich eines Teils der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien unbestimmt sind.

2. "Betreutes Wohnen" in einem "Wohnstift" ist als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.3531




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