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Wohlfahrtverbände als Wettbewerber

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 30/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:AO, GewStG, GG, EStG, KStG, UStG
Schlagworte:Konkurrentenklage - Steuerpflicht von Notfalleinsätzen und Krankentransporten - Rückgriff auf die im Sozialgesetzbuch enthaltenen Begriffsbestimmungen - Wohlfahrtverbände als Wettbewerber
Stichwort:Wohlfahrtverbände als Wettbewerber
Leitsatz:1. Der Rettungsdienst und der Krankentransport sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

2. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG, § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG i.V.m. §§ 64 bis 68 AO sind (auch) drittschützende Normen. Ein Verstoß der Finanzbehörden gegen diese Vorschriften kann zu einer Verletzung von Rechten der Mitbewerber führen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

3. § 66 AO steht einer Verpflichtungsklage nicht entgegen, die ein körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtiger Anbieter von Rettungsdienst- und Krankentransportleistungen mit dem Ziel erhebt, andere Anbieter dieser Leistungen --insbesondere Wohlfahrtsverbände-- zu besteuern.
Volltext: BFH - Beschluss, I R 30/06




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