JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wohlfahrtsverband
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, zuständiger Unfallversicherungsträger, Hauptunternehmen, Gesamtunternehmen, Einrichtung zur Hilfe bei Unglücksfällen, Satzungszweck, kein selbständiges Unternehmen, Wohlfahrtsverband, Sozialstation, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, beitragsfreie Versicherung, Normadressat der Sonderregelung |
| Stichwort: | Wohlfahrtsverband |
| Leitsatz: | 1. Für die Bestimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist auch bei Wohlfahrtsorganisationen grundsätzlich auf das Unternehmen als Ganzes und nicht auf die jeweilige Einrichtung abzustellen. 2. Die Sonderregelung, nach der die in Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen tätigen Personen bei einem Träger der öffentlichen Hand beitragsfrei versichert sind (§ 128 Abs 1 Nr 6, § 185 Abs 2 S 1 SGB VII), beschränkt sich auf diesen Personenkreis und gilt nicht für Einrichtungen, die die betreffende Organisation im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege betreibt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 33/05 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, DRKG, GKG, ThürVwKostG, UStG, UStDV, BSHG |
| Schlagworte: | Baugenehmigungsgebühr, Verwaltungsgebühr, Gebührenbefreiung, Bundesrecht, Gesetzgebungszuständigkeit, Landesrecht, Deutsches Rotes Kreuz, persönliche Gebührenfreiheit, Wohlfahrtsverband, Mitglied, Untergliederung, gemeinnützig, Wohlfahrtspflege, Dachverband, erweiternde Auslegung, Bundesverband, Landesverband, Kreisverband, organisatorische Verknüpfung, Mitgliedschaft |
| Stichwort: | Wohlfahrtsverband |
| Leitsatz: | 1. Das Deutsche Rote Kreuz ist in Thüringen nicht nach § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 9.12.1937 (RGBl. I S. 1330) von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit. 2. Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommmt auch den Untergliederungen eines solchen Verbandes zugute (hier: Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1188/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ThürVwKostG, UStG, UStDV, BSHG |
| Schlagworte: | Baugenehmigungsgebühr, Verwaltungsgebühr, Gebührenbefreiung, persönliche Gebührenfreiheit, Wohlfahrtsverband, Mitglied, Untergliederung, gemeinnützig, Wohlfahrtspflege, Dachverband, erweiternde Auslegung, organisatorische Verknüpfung, paritätischer Wohlfahrtsverband, Mitgliedsorganisationen, Benachteiligung, willkürlich, sachliche Gebührenfreiheit, Billigkeitsgründe |
| Stichwort: | Wohlfahrtsverband |
| Leitsatz: | Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommt nur den Wohlfahrtsverbänden selbst und ihren Untergliederungen zugute, nicht aber den einem Wohlfahrtsverband als Dachverband angeschlossenen Mitgliedsorganisationen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 833/01 | |
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