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Wochenendhausgebiet

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 277/02 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, DDR-EGZGB, DDR-ZGB, BauNVO, LSA-CWVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Wochenendhausgebiet, Wochenendplatzgebiet, Sondergebiet, Grundfläche, Campingplatz, Landschaftsschutzgebiet, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Rechtsschutzinteresse, Abwägung, Planungsfehler, offensichtlicher Offensichtlichkeit
Stichwort:Wochenendhausgebiet
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan entfällt nicht, wenn die gerichtliche Entscheidung über die Unwirksamkeit noch von Nutzen sein kann, etwa weil zu erwarten ist, dass ein künftiger Bebauungsplan günstigere Festsetzungen enthalten wird.

2. Sind die einzelnen Häuser nicht Teil eines Wochenend- oder Campingplatzes, so gelten die Grenzen der für diese geschaffenen Verordnung nicht für Wochenendhäuser.

3. Die "Offensichtlichkeit" eines Abwägungsfehlers, welcher die "Planerhaltung" ausschließt, kann sich aus den Planungsunterlagen ergeben.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 277/02



THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 42/00 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BauO, ThürVwVfG, ThürBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Bauantrag, Wochenendhäuser, Ansammlung, Bebauungszusammenhang, Ortsteil, Aufenthalt, ständig, Baugebiet, faktisch, Eigenart, Wochenendhausgebiet, Siedlungsstruktur, organisch, Standortgenehmigung, Erweiterung, Gebäudebestand, ungenehmigt, Bauvorlagen, unselbständig, Teil, Zusicherung, Bauvorbescheid
Stichwort:Wochenendhausgebiet
Leitsatz:Eine Ansammlung von Wochenendhäusern kann ein faktisches Wochenendhausgebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauNVO darstellen und damit auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bilden.

Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn er nur Veränderungen an einem ungenehmigten Gebäudebestand zum Gegenstand hat.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 42/00

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2641/00 vom 29.08.2000

Rechtsgebiete:VwGO, HWG, BauGB, HBO
Schlagworte:Wasserversorgung, Öffentliche Versorgung, Öffentlich, Erschließung, Abwasser, Beseitigung, Entsorgung, Wochenendhausgebiet
Stichwort:Wochenendhausgebiet
Leitsatz:Durch jahrelange Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung für ein bestimmtes Baugebiet - hier: Wochenendhausgebiet - kann sich die auf gesetzlicher Aufgabenzuweisung (§ 54 des Hess. Wassergesetzes) beruhende allgemeine Verpflichtung der Gemeinde zu der aktuellen rechtlichen Verpflichtung verdichten, die leitungsmäßige Versorgung der Grundstücke dieses Gebiets mit Trinkwasser aufrechtzuerhalten und eine bestehende verbesserungsbedürftige Anlage wenigstens übergangsweise - bis zur baulichen Realisierung eines anderen Versorgungs- und Entsorgungskonzepts - weiter zu betreiben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2641/00


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