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THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 42/00 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BauO, ThürVwVfG, ThürBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Bauantrag, Wochenendhäuser, Ansammlung, Bebauungszusammenhang, Ortsteil, Aufenthalt, ständig, Baugebiet, faktisch, Eigenart, Wochenendhausgebiet, Siedlungsstruktur, organisch, Standortgenehmigung, Erweiterung, Gebäudebestand, ungenehmigt, Bauvorlagen, unselbständig, Teil, Zusicherung, Bauvorbescheid
Stichwort:Wochenendhäuser
Leitsatz:Eine Ansammlung von Wochenendhäusern kann ein faktisches Wochenendhausgebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauNVO darstellen und damit auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bilden.

Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn er nur Veränderungen an einem ungenehmigten Gebäudebestand zum Gegenstand hat.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 42/00




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