( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWitwengeld 

Witwengeld

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11403/08.OVG vom 09.03.2009

Rechtsgebiete:GG, LV, BBesG, LPartG, VwGO, BeamtVG, RL 2000/78/EG
Schlagworte:Beamte, Beamtenrecht, Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag, Hinterbliebenenversorgung, Witwergeld, Witwengeld, Gleichbehandlung, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Ehe
Stichwort:Witwengeld
Leitsatz:Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch darauf, hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Hinterbliebenenversorgung verheirateten Beamten gleichgestellt zu werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11403/08.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 49/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Anrechnung von Versorgungsbezügen, Unterschiedsbetrag, Versorgungsbezüge, Kürzung der, Witwengeld
Stichwort:Witwengeld
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 49/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10800/07.OVG vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Witwenversorgung, Witwengeld, Witwe, Versorgungsehe, Versorgung, gesetzliche Vermutung, Vermutung, Eheschließung, Heiratsentschluss, Heirat
Stichwort:Witwengeld
Leitsatz:Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltene Vermutung, eine bis zum Tod des Beamten weniger als ein Jahr bestehende Ehe sei überwiegend zur Versorgung der Witwe geschlossen worden, ist nur dann widerlegt, wenn der in Unkenntnis einer lebensgefährlichen Krankheit gefasste und nach außen manifestierte Heiratsentschluss bis zur Eheschließung im Wesentlichen unverändert geblieben und die Heirat innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Das gleiche gilt, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10800/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10767/07.OVG vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:GG, VwGO, AGVwGO, SGB VI, BeamtVG, SatzungRVW
Schlagworte:Normenkontrolle, Antragsfrist, Satzungsänderung, Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Änderungswille, Neufassungswille, Satzungsbeschluss, Bekanntmachung, Art und Umfang, Rechtsstaatsgebot, kapitalgedecktes Alterssicherungssystem, Hinterbliebenenversorgung, Witwengeld, Versorgungsehe, Altehe, versorgungsnahe Ehe, abstrakte Risikoerhöhung, Leistungsausschluss, Ausnahmetatbestände, Wartezeitklausel, Mindestfristklausel, Gegenbeweisklausel, Systemgerechtigkeit, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Witwengeld
Leitsatz:1. Rechtsstaatlich ist es grundsätzlich indifferent, ob vielfach geändertes Satzungsrecht in der Änderungsfassung verbunden mit der Ermächtigung zur Neubekanntmachung der gesamten Satzung in Kraft gesetzt wird, oder ob die Satzung unter gleichzeitiger Aufhebung aller früheren Fassungen insgesamt neu beschlossen und veröffentlicht wird.

2. Wegen der von einer versorgungsnahen Eheschließung ausgehenden abstrakten Risikoerhöhung für die Versichertengemeinschaft ist es in einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem regelmäßig sachgerecht und verhältnismäßig, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung von einer mehrjährigen Ehebestandszeit abhängig zu machen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10767/07.OVG


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/witwengeld

"Witwengeld - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN