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Wissensvorsprung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 33/07 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, RBerG
Schlagworte:Fonds, Fondsbeteiligung, Darlehen, Darlehensvertrag, RBerG, Rechtsberatung, Zeichnungsschein, Vollmacht, Einheiltlichkeitswille, Haustürwiderruf, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Mietgarantie, Mietgarantin, Überschuldung, Bilanz
Stichwort:Wissensvorsprung
Leitsatz:1. Zur Frage der Wirksamkeit einer gesondert erteilten Vollmacht zugunsten einer Treuhänderin im Zeichnungsschein, mit dem der Beitritt zu einem Immobilienfonds erklärt wird.

2. Zur Problematik eines Widerrufs dieser Vollmacht nach dem HWiG.

3. Zum Problem, ob die finanzierende Bank aus einer Bilanz der Mietgarantin auf deren Überschuldung schließen muss.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 33/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 12/06 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Fonds, Darlehen, Darlehensnehmer, Vollmacht, Zeichnungsschein, Formerfordernis, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Mietgarantie, Mietertrag, Überschuldung, Innenprovisionen, Provisionen
Stichwort:Wissensvorsprung
Leitsatz:1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist

2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht

3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 12/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 64/06 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:AbzG, BGB, RBerG
Schlagworte:Darlehen, Vollmacht, Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht, Provision, Sittenwidrigkeit, Immobilienfonds, Fonds, Darlehensvertrag, Bank, Wissensvorsprung, Innenprovision, Kaufpreis, Täuschung, Schadensersatz, Schadenersatz, Globalgrundschuld
Stichwort:Wissensvorsprung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 64/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 20/07 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schrottimmobilie, Schrottimmoblien, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, institutionalisiertes Zusammenwirken, Bank, Vermittler, Falschangaben, Berechnungsbeispiel, Trennunsgtheorie
Stichwort:Wissensvorsprung
Leitsatz:1. Im Rahmen der vom BGH entwickelten Beweiserleichterung bei "institutionalisiertem Zusammenwirken" der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts kann sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bank auch auf solche Falschangaben des Vermittlers berufen, die sich nicht auf Darlehensgeschäft, sondern das Anlagegeschäft beziehen und die sich die Bank sonst nach § 278 BGB nicht zurechnen lassen müsste.

2. Die Falschangaben müssen für die Bank objektiv evident gewesen sein. Im Falle eines angeblich falschen Berechnungsbeispiels kann dies nur dann der Fall sein, wenn der Bank das Berechnungsbeispiel bekannt war und die darin gemachten Angaben aus sich heraus offensichtlich falsch oder im Vergleich mit anderen Unterlagen, die der Bank vorlagen, als unrichtig zu erkennen waren.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 20/07


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