Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWissenschaftsfreiheit 

Wissenschaftsfreiheit

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 379/09 vom 07.08.2009

1. Sowohl das Erfordernis der Zustimmung des Aufsichtsrates (§ 9 Abs. 2 UKG) als auch das Zustimmungserfordernis des Dekanats der Medizinischen Fakultät (§ 7 Satz 3 UKG) haben Sicherungsfunktion für die individualgrundrechtliche Wissenschaftsfreiheit des medizinischen Hochschullehrers.

2. Die räumliche Aufspaltung eines Institutes in einen diagnostischen Teil einerseits und einen Lehr- und Forschungsteil andererseits geht über den laufenden Geschäftsbetrieb des Universitätsklinikums hinaus und betrifft die Forschung und Lehre unmittelbar.

BGH – Beschluss, AnwZ (B) 52/08 vom 06.07.2009

Der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO wegen Ernennung zum (Fach-) Hochschulprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG, Art. 1 ZP 1 EMRK) noch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und ist auch nicht deswegen zu beanstanden, weil für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer andere Regelungen getroffen worden sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 603/09 vom 24.04.2009

Die einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagte Übertragung einer Chefarztstelle kann gekündigt werden, wenn der Hochschullehrer seine Leitungsfunktion durch bewusst pflichtwidrige Weisungen an ihm untergebenes Personal missbraucht und erhebliche Straftaten zulasten der ihm anvertrauten Patienten begangen hat.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 4/09 vom 24.02.2009

Die Universitäten können die zulassung von Gashörern zu Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Fächern generell ausschließen.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 245/06 vom 17.12.2008

1. Wird die Vorschrift einer Selbstverwaltungskörperschaft (hier: Grundordnung einer Universität) im Wege der Ersatzvornahme erlassen und werden die Androhung und die Ersatzvornahme nicht angefochten, hat sich die gerichtliche Kontrolle im Rahmen der Feststellungsklage auf die Mängel zu beschränken, die sich aus der Vorschrift selbst ergeben. Ob die Androhung oder Anordnung der Ersatzvornahme rechtmäßig oder rechtswidrig war, ist dagegen nicht zu prüfen.

2. Mitglieder kraft Amtes im Senat einer Hochschule sind auf die erforderliche Hochschullehrermehrheit anzurechnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Hochschullehrer auf die Wahl der Senatoren kraft Amtes einen wesentlichen Einfluss haben.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1507/06 vom 21.10.2008

1. Professoren können die Einhaltung einer von der Hochschule abgegeben Ausstattungszusage grundsätzlich im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs begehren; ihnen steht damit ein mit der Leistungsklage geltend zu machender Rechtsschutz gegen entsprechende Stellenkürzungen zu.

2. Auch der Verteilungsvorbehalt aus § 48 Abs. 5 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes stellt die Bindungswirkung einer zugesagten Ausstattung nicht ins Belieben hochschulinterner Entscheidungen. Die Neuverteilung von Stellen und Mitteln setzt vielmehr eine Berücksichtigung bereits abgegebener Zusagen voraus und lässt deren Bruch nur zur Verwirklichung höherwertiger Interessen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 C 259/08 vom 14.10.2008

§ 60 Abs. 5 Satz 1 HG schließt die Aufnahme von Studienanfängern, aber nicht die Aufnahme von denjenigen aus, die ihre Ausbildung an dem Studienort nach den Modalitäten des bisherigen Studiengangs vor dem Sommersemester 2007 begonnen haben. Der bloße Wechsel des Studiengangs oder des Studienorts darf grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 MN 449/07 vom 10.07.2008

Zur Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung gerichteten einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO.

BAG – Urteil, 7 AZR 1100/06 vom 19.03.2008

Eine dem Geschäftsbereich eines Bundesministeriums angehörende Einrichtung der Ressortforschung ist eine Forschungseinrichtung iSv. § 57d HRG, wenn sie über eine eigene Organisation verfügt, die eine freie wissenschaftliche Betätigung iSv. Art. 5 Abs. 3 GG ermöglicht.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 263/07 vom 17.01.2008

Das einem Professor der Fachhochschule grundsätzlich zustehende Recht auf Freiheit der Lehre (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) umfasst gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 HSG LSA im Rahmen der zu erfüllenden Lehraufgaben insbesondere die Abhaltung von Lehrveranstaltungen sowie deren inhaltliche und methodische Gestaltung. Dieses Recht auf Abhaltung von Lehrveranstaltungen erlaubt es dem Hochschulmitglied dabei insbesondere, überhaupt zu lehren und die für die Lehre erforderliche organisatorische Betreuung durch die Hochschule, das für die Durchführung notwendige Personal und die unentbehrlichen Sachmittel in Anspruch zu nehmen. Der Hochschullehrer ist dabei grundsätzlich hinsichtlich der Thematik der Lehrveranstaltungen nicht auf das Einvernehmen eines "an sich" zuständigen Lehrstuhlinhabers angewiesen und kann durchaus in Konkurrenz zu dessen Lehrveranstaltungen treten. Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG gilt aber nicht uneingeschränkt; insbesondere genießt die Lehrfreiheit eines Hochschullehrers keinen absoluten Vorrang vor anderen Grundrechten und verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgütern. Ein Hochschullehrer muss daher, bedingt durch das Zusammenwirken mit anderen Grundrechtsträgern wie auch durch den Ausbildungszweck der Fachhochschule, Einschränkungen hinnehmen. Die sich hieraus ergebenden Einschränkungen hat der Hochschullehrer grundsätzlich hinzunehmen, da sie in zulässiger Weise die Grenzen seines Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG konkretisieren. Der Organisationsfreiheit der Hochschule sind jedoch insbesondere durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot Grenzen gesetzt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 343/07 vom 05.12.2007

Die Übernahme des Hochschulpersonals der Georg-August-Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsaufgaben) in den Dienst der Georg-August-Universität Stiftung des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft) ist rechtmäßig, wenn die sich hierfür aus § 128 Abs. 4 3. Alternative i.V.m. Abs. 2 und 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes ergebenden Voraussetzungen vorliegen. Das ist in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen.

Die der Errichtung der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung des öffentlichen Rechts zu Grunde liegenden Normen sind mit höherrangigem Recht vereinbar.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1109/07 vom 15.11.2007

1. Die Erhebung von Langzeitstudiengebühren nach dem Hessischen Studienguthabengesetz ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen die bundesstaatliche Finanzverfassung, die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die zeitlich begrenzte "Unterrichtsgeldfreiheit" gemäß Art. 59 HV.

2. Die unechte Rückwirkung des Studienguthabengesetzes durch die Anknüpfung der Gebührenpflicht an bei seinem Inkrafttreten absolvierte Studienzeiten ist auch im Hinblick auf eine Gesamtbetrachtung der Bonus-, Übergangs- und Härtefallregelungen nicht rechtsstaatswidrig.

3. Ein grundständiges Promotionsstudium ist nicht von der Gebührenpflicht nach § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StuGuG ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung ist Promotionsstudierenden vorbehalten, die bereits über ein ersten berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.

4. Eine Billigkeitsentscheidung der Hochschule wegen einer unbilligen Härte durch die Gebührenerhebung bedarf gemäß § 6 Abs. 3 HImmaVO eines besonderen und hinreichend begründeten Antrags.

5. Das Nichtvorliegen eines Regelbeispiels gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 HImmaVO schließt auch für seinen Regelungsbereich eine Einzelfallentscheidung nach dem allgemeinen Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 1 HImmaVO nicht aus; die Regelbeispiele bieten aber eine Auslegungshilfe dahin, dass eine vergleichbar belastende Situation vorliegen muss.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 423/07 vom 12.11.2007

Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach erledigtem Verpflichtungsbegehren.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 15 A 1596/07 vom 09.10.2007

1. Die Vereinbarung zur Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist nicht als innerstaatliches Recht unmittelbar anwendbar.

2. Unter dem Gesichtspunkt der Bundestreue war das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet, die Einführung von Studienbeiträgen zu unterlassen.

3. Die Erhebung von Studienbeiträgen nach dem nordrhein-westfälischen Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstößt nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte nach Art 12 Abs. 1 GG.

4. Der Studienbeitrag nach dem vorgenannten Gesetz ist keine Sonderabgabe.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 3.06 vom 21.06.2007

Die auch für Richter geltende Pflicht nach § 66 Abs. 2 Satz 1 BBG, eine als genehmigungsfreie Nebentätigkeit ausgeübte schriftstellerische, wissenschaftliche oder Vortragstätigkeit, für die er ein Entgelt oder einen geldwerten Vorteil erhält, seinem Dienstherrn anzuzeigen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11351/06.OVG vom 16.04.2007

1. Der Landesgesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehindert, mit § 61 Abs. 1 Satz 1 HochSchG die Berechtigung Habilitierter zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent" entfallen zu lassen.

2. Eine Übergangsregelung, nach der nur die bisherigen Inhaber dieser Bezeichnung sie auch nach Wegfall der Berechtigung für zukünftig Habilitierte weiterführen dürfen, trägt Vertrauensschutzgesichtspunkten hinreichend Rechnung.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 N 187/06 vom 26.02.2007

Die Sonderregelungen für die neuen Länder im Hochschulpakt 2020 haben jedenfalls für die Studiengänge, in denen die Studienanfängerzahl für das Wintersemester 2006/2007 gegenüber dem Jahr 2005 nicht niedriger festgesetzt worden ist, für den mit dem 1. Oktober 2006 beginnenden Berechnungszeitraum keine unmittelbaren kapazitätswirksamen Folgen.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 2251/05 vom 16.11.2006

1. Die im Zivilrecht über § 242 BGB entwickelten allgemeinen Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und deren gesetzliche Ausgestaltung für öffentlich-rechtliche Verträge in § 60 HVwVfG sind auf Berufungsvereinbarungen mit Hochschullehrern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 HVwVfG nicht anwendbar.

2. Ausstattungsvereinbarungen mit Hochschullehrern, die vor dem Inkrafttreten des HHG 1998 geschlossen worden sind, können gemäß § 57 Abs. 3 HUG 1970 bzw. § 53 Satz 1 HUG 1974-1995 unter erleichterten Anforderungen an veränderte Verhältnisse angepasst werden; dabei sind sowohl eine verschlechterte Haushaltslage der Hochschule wie auch eine dadurch bewirkte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hochschullehrern zu berücksichtigen.

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 592/06 vom 25.08.2006

Es ist nicht mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, einen Bewerber allein deshalb nicht zu berücksichtigen, weil mit diesem wegen einer befristeten Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG keine sachgrundlose Befristung mehr vereinbart werden kann.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 CE 06.10152 vom 11.07.2006

1. Die im Rahmen der sog. Titellehre erbrachten Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren sind in das Lehrangebot der Hochschule mit einzurechnen.

2. Beruht ein außergewöhnlich geringer Schwund bei einzelnen Semesterübergängen auf einer einmaligen Sondersituation (hier: Erhöhung der Lehrdeputate), so ist die betreffende Bestandszahl insoweit zu korrigieren, als sie die für das betreffende Fachsemester zuvor festgelegte Zulassungszahl überschreitet.

3. Die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidung nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber ist bei der Schwundberechnung nicht nachträglich der zu einem bestimmten Stichtag ermittelten Zahl der Erstsemester hinzuzurechnen.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 U 12/06 vom 29.06.2006

1. Äußert sich ein Rechtsanwalt als Dozent vor Anlageberatern zum Seminarthema "Beraterhaftung" in einem Beispiel negativ über die Prospekt-Werbung für einen Schiffsfonds (hier: "Das Rechnen mit steigenden Charterraten über 10 Jahre ist objektiv nicht plausibel"), so ist fehlt es an einer Wettbewerbshandlung. Äußerungen in in wissenschaftlicher Lehrtätigkeit erfolgen typischerweise außerhalb des marktbezogenen geschäftlichen Verkehrs. Eine Wettbewerbsabsicht ist wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht zu vermuten (Art. 5 Abs. 3 GG). Vorliegend ergibt sich aus der Unrichtigkeit der Aussage nichts anderes, als Schulfall für die Beraterhaftung war sie didaktisch sowie thematisch veranlasst.

2. Ist der Vorwurf unrichtig (und geschäftsehrverletzend), weil der Anlageprospekt die Charterraten tatsächlich so nicht eingerechnet hat, verletzt das demgemäß auf § 824 BGB gestützte Unterlassungsgebot den Äußernden nicht in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), auch wenn seine Aussage mehrdeutig ist. Bei zukünftigen Äußerungen besteht vorliegend ohne weiteres die Möglichkeit, sich nunmehr eindeutig und zutreffend auszudrücken (Fortführung von BVerfG NJW 2006, 207).

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1957/04 vom 23.05.2006

Die Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen von 8 auf 9 Lehrveranstaltungsstunden durch den baden-württembergischen Verordnungsgeber verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1161/04 vom 29.11.2005

1. Der durch Plastination auf Dauer konservierte tote menschliche Körper ist Leiche im Sinne des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg.

2. Die Plastination stellt keine Bestattung im Sinne des § 32 Abs. 1 BestattG dar.

3. Das in § 13 BestattVO enthaltene präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erstreckt sich nicht auf die Ausstellung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 49/05 vom 24.11.2005

1. Eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann vorliegen, wenn ein Marktforschungsunternehmen im Auftrag eines pharmazeutischen Herstellers per Telefax Ärzte gegen Zahlung eines Entgelts von 70 ¤ zu einer Beteiligung an einer ca. 45-minütigen Befragung zur Behandlung bestimmter Krankheiten (hier Morbus Bechterew) zu gewinnen versucht.

Der Umstand, dass die Befragung gegenüber den Ärzten als Teil einer wissenschaftlichen Untersuchung dargestellt wird, muss dem nicht entgegenstehen.

2. Eine solche ohne vorherige Einwilligung der Ärzte erfolgte Werbung per Telefax für eine entsprechende Befragung ist regelmäßig unlauter und wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG a.F. und § 7 Abs. 1 Nr. 3 UWG n.F.

Diese Werbung wird auch nicht durch die Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs 3 GG gerechtfertigt, jedenfalls dann nicht, wenn es bei der Befragung - wie sich aus der Würdigung der tatsächlichen Umstände des entschiedenen Falles ergibt - dem Meinungsforschungsunternehmen um kommerzielle Interessen geht und eine wissenschaftliche Auswertung des erhobenen Datenmaterials nicht festzustellen ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 31.04 vom 03.11.2005

Ein Professor an der Evangelischen Theologischen Fakultät einer staatlichen Hochschule übt ein konfessionsgebundenes Amt aus. Sagt er sich öffentlich vom Christentum los, muss er es hinnehmen, wenn ihm auf Anregung der Landeskirche und der Fakultät anstelle des ursprünglichen konfessionsgebundenen Faches (Neues Testament) das dem bisherigen entsprechende religionswissenschaftliche Fach (Geschichte und Literatur des frühen Christentums) übertragen und er aus der Theologenausbildung ausgeschlossen wird.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 B 01.2490 vom 21.10.2005

Die nach Maßgabe des § 46 DRiG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 1 BBG auch für Richter im Bundesdienst geltende Pflicht, eine entgeltliche schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit schriftlich anzuzeigen, verletzt nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 261/05 vom 27.09.2005

1. Zur Abwehr der von verwilderten Haustauben (Stadttauben) ausgehenden Gefahren insbesondere für das Eigentum und die menschliche Gesundheit kann die Polizeibehörde auch nach Einfügung des Staatsziels des Tierschutzes in Art. 20a GG durch Polizeiverordnung ein Taubenfütterungsverbot erlassen (Fortführung der Rspr. des Senats, Urteil vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19).

2. Auch bei einem Gewissenskonflikt ist es nicht geboten, den Betroffenen von der Befolgung einer Rechtsnorm freizustellen, wenn er auf zumutbare Handlungsalternativen verwiesen werden kann.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2290/03 vom 08.03.2005

Einem emeritierten Professor fehlt die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen eine von der Universität erlassene Studien- und Prüfungsordnung, auch wenn diese den Studiengang betrifft, in dem er als Emeritus berechtigt ist, Lehrveranstaltungen durchzuführen und an Prüfungsverfahren teilzunehmen.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 317/03 vom 24.11.2004

1. Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - ist nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a Grundgesetz im Hinblick auf die Auslegung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz entfallen.

2. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist unter Beachtung des von dem Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgten Zwecks und der rechtlichen Bedeutung der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a GG auszulegen. Dabei liegt es nicht in der Kompetenz der Rechtsprechung, sondern des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG grundlegend zu verändern.

3. Eine "Religionsgemeinschaft" im Sinne des Art. 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist eine religiöse Gruppe, die belegbar durch gemeinsame, als verbindlich angesehene Glaubensüberzeugungen verbunden ist. Dies ist für die Gruppe der Muslime innerhalb des Islam, die das Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht geschächteter Tiere als für sie verbindliche Vorschrift beurteilen, grundsätzlich zu bejahen. Dem steht nicht entgegen, dass es innerhalb des Islam auch Glaubensrichtungen gibt, die diese Überzeugung nicht teilen.

4. Das Vorliegen "zwingender Vorschriften" im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG setzt den Nachweis voraus, dass die Religionsgemeinschaft das Verbot des Genusses von Fleisch nicht geschächteter Tiere aus einer religiösen Vorschrift herleitet, dieses Verbot für sich als verbindlich beurteilt und tatsächlich praktiziert.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2089/04 vom 29.10.2004

Die fehlerhafte Bestellung eines Prüfungsausschusses durch den Fakultätsrat beeinträchtigt einen entpflichteten Professor in seiner Rechtsstellung als Prüfer offensichtlich nicht.

Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Wissenschaftsfreiheit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum