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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11327/04.OVG vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:HSchulG, KapVO, HLehrVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Lehrverpflichtung, Ermäßigung, Ermäßigung der Lehrverpflichtung, Lehrdeputat, Deputatsermäßigung, Lehrbedarf, Lehraufgaben, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dienstleistungsbedarf, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Befristung, befristeter Vertrag, befristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Vertrag, unbefristete Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, wissenschaftliche Qualifizierung, Drittmittel, Zuwendungsbedingung, Bewilligungsbescheid, Sachgrund, Vertragsauslegung, Ermessen, Wissenschaftsbetrieb
Stichwort:Wissenschaftsbetrieb
Leitsatz:Zur Berücksichtigung der Interessen von Studienbewerbern im Zusammenhang mit der (kapazitätsvermindernden) Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. HRGÄndG ex tunc für nichtig erklärt wurde, hat nicht zur Folge, dass durch sämtliche nach dem 23. Februar 2002 unter (vermeintlicher) Geltung der erleichterten Befristungsmöglichkeiten des 5. HRGÄndG mit wissenschaftlichen Mitarbeitern für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Verträge unbefristete Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 11327/04.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 157/03 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:LSA-Verf, GG
Schlagworte:Lehrveranstaltung, Ankündigung, Aushang, Brett, schwarzes, Vorlesungsverzeichnis, Lehrfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Bildungsangebot, Hochschule, Studienerfolg, Wissenschaftsbetrieb, interner
Stichwort:Wissenschaftsbetrieb
Leitsatz:1. Professoren haben keinen Rechtsanspruch darauf, bestimmte Lehrveranstaltungen durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt zu geben oder in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommene Veranstaltungen mit von ihnen gewählten Kommentaren zu versehen.

2. Die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit umfasst nicht die Festlegung von verfahrensmäßigen Vor-aussetzungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 157/03


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