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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10264/07.OVG vom 10.08.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, BBG, BeamtVG, LBG
Schlagworte:Beamter, Beamtenverhältnis, Besoldung, Versorgung, Versorgungsempfänger, Ruhen, Ruhensregelung, Anrechnung, Einkommen, Erwerbseinkommen, Einkünfte, Nebentätigkeit, künstlerisch, wissenschaftlich, Vortrag, Vortragstätigkeit, Kunst, Kunstfreiheit, Wissenschaft, Unterhaltung, Gewerbe, gewerblich, Fremdenführer, Stadtführung, Burgführung, Gastereyen
Stichwort:Wissenschaft
Leitsatz:Einem wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten, der regelmäßig eine Nebentätigkeit als Fremdenführer ausübt, ist das hierbei erzielte Erwerbseinkommen bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres grundsätzlich auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen. Da solche Dienstleistungen im touristisch geprägten Umfeld weder künstlerische noch Vortragstätigkeiten sind, kommt die versorgungsrechtliche Privilegierung von Einkünften im Sinne von § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG i.V.m. § 42 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BRRG nicht zur Anwendung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10264/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11351/06.OVG vom 16.04.2007

Rechtsgebiete:HochSchG, UG, GG, LV
Schlagworte:Privatdozent, Privatdozentur, Vertrauensschutz, Übergangsregelung, Wissenschaft, Freiheit der Wissenschaft, Habilitation, Lehrbefähigung, Lehrbefugnis, venia legendi, Gestaltungsspielraum, Hochschulwesen, Berufswahl, Freiheit der Berufswahl, Beruf, Zugangshindernis, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeit, Gewohnheitsrecht
Stichwort:Wissenschaft
Leitsatz:1. Der Landesgesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehindert, mit § 61 Abs. 1 Satz 1 HochSchG die Berechtigung Habilitierter zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent" entfallen zu lassen.

2. Eine Übergangsregelung, nach der nur die bisherigen Inhaber dieser Bezeichnung sie auch nach Wegfall der Berechtigung für zukünftig Habilitierte weiterführen dürfen, trägt Vertrauensschutzgesichtspunkten hinreichend Rechnung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11351/06.OVG

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 CS 03.462 vom 21.02.2003

Rechtsgebiete:BestG, BestV, GG
Schlagworte:Körperwelten, Plastination, Ausstellung, Untersagung, Leiche, Wissenschaftsfreiheit, Wissenschaft, Menschenwürde, Kunst
Stichwort:Wissenschaft
Leitsatz:1. Der durch Plastination auf Dauer konservierte tote menschliche Körper ist Leiche i.S. des Bayer. Bestattungsgesetzes.

2. In der Abwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Menschenwürde verletzt die didaktisch motivierte, Aufklärungszwecken dienende Ausstellung auch von Ganzkörperplastinaten nicht die in Art. 5 BestG niedergelegten allgemeinen Anforderungen im Umgang mit Leichen.

3. Demgegenüber ist der menschliche Leichnam als Stoff einer künstlerischen Gestaltung mit anschließender Präsentation entzogen; seine Instrumentalisierung zu kreativer Gestaltung als Medium eigener Formensprache verstößt gegen Art. 5 BestG.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 CS 03.462


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