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Wirtschaftsweg

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 99/06 vom 19.12.2008

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Anliegeranteil, Außenbereich, Außenbereichsstraße, Beitragsentstehungsvoraussetzung, Einrichtung, öffentliche, Einstufung, Gemeindeanteil, Gemeindeverbindungsstraße, Straßenausbaubeitragssatzung, Wirtschaftsweg
Stichwort:Wirtschaftsweg
Leitsatz:Eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG beginnt bzw. endet immer dort, wo sie in den Außenbereich eintritt bzw. zur Innerortsstraße wird. Die Straßenausbaubeitragssatzung ist bei § 6 Abs. 6 NKAG keine Beitragsentstehungsvoraussetzung. Die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im Außenbereich gelegene Straße setzt gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG eine satzungsmäßige Festlegung des Gemeindeanteils auch für Außenbereichsstraßen voraus.

Die Festlegung des Gemeindeanteils für Außenbereichsstraßen muss im Blick auf die konkret zu beurteilende Baumaßnahme noch vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 99/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10540/06.OVG vom 06.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, FlurbG, LStrG
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Flurbereinigung, Wirtschaftsweg, Widmung, öffentliche Verkehrsfläche, Änderungssatzung, Teilnehmer, Antragsbefugnis, Normenkontrollantrag, landwirtschaftlicher Verkehr, öffentlicher Verkehr, Abwägung, privater Belang, abwägungserheblicher Belang, Bewirtschaftungsnachteil, konkreter Bewirtschaftungsnachteil, Teilnehmerrechte
Stichwort:Wirtschaftsweg
Leitsatz:Zur Antragsbefugnis eines Flurbereinigungsteilnehmers im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, der einen in der Flurbereinigung festgesetzten Wirtschaftsweg teilweise als öffentliche Verkehrsfläche überplant.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10540/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11309/05.OVG vom 13.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Windkraft, Windkraftanlage, Windenergie, Außenbereich, Einvernehmen, gemeindliches, Gemeinde, Planungshoheit, Klagebefugnis, Raumordnung, Ziele, Landschaft, Landschaftsbild, Ortsbild, Verunstaltung, Denkmal, Denkmalschutz, Erschließung, Verkehr, Wirtschaftsweg
Stichwort:Wirtschaftsweg
Leitsatz:Eine Gemeinde hat als Ausfluss ihrer Planungshoheit das Recht, Bauvorhaben, die nicht mit § 35 BauGB in Einklang stehen, abzuwehren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11309/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 12018/04.OVG vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, FStrG
Schlagworte:Planfeststellung, Fernstraße, Bundesfernstraße, Planfeststellungsbeschluss, Ergänzung, Planergänzung, Ergänzungsplanfeststellung, Verfahren, ergänzendes Verfahren, Änderung, Änderungsplanfeststellung, Enteignung, Vorwirkung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Teilbarkeit, Abtrennbarkeit, Abtrennung, abtrennbar, Weg, Wirtschaftsweg, Landwirtschaft, ländlicher Weg, Feldweg, Wegebau, ländlicher Wegebau, Wegeverbindung, Betriebsflächen, Eigentum, Abwägung, Einwendungsausschluss, Präklusion, Eingriff, Eingriffsregelung, kausal, Kausalität, Ausgleich, Ersatz, Kompensation, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme
Stichwort:Wirtschaftsweg
Leitsatz:1. Der durch einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erstmals Betroffene kann den ihm gegenüber bestandskräftigen (ursprünglichen) Planfeststellungsbeschluss jedenfalls dann nicht nachträglich anfechten, wenn die Ergänzung einen abtrennbaren Teil der Gesamt-Planfeststellung bildet.

2. Bei der Planung einer Bundesfernstraße bildet die Wegeverbindung zwischen einem bäuerlichen Anwesen und den dazu gehörigen Betriebsflächen einen abwägungserheblichen Belang, der mit dem ihm zukommenden Gewicht in die planerische Abwägung einzustellen ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Aufrechterhaltung oder Schaffung einer bestimmten Wegeverbindung.

3. Wenn einem durch die Planfeststellung einer Bundesfernstraße nachteilig betroffenen Landwirt eine zumutbare Wegeverbindung zwischen Hofstelle und Betriebsflächen zur Verfügung gestellt werden muss, kann es abwägungsgerecht sein, einen neuen Wirtschaftsweg zu planen und dafür landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke in Anspruch zu nehmen.

4. Auch ein durch die Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener hat keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies naturschutzrechtliches Kompensationskonzept, sondern kann nur dann einen Anspruch auf Planaufhebung geltend machen, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 12018/04.OVG


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