JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wirtschaftsrecht
| Rechtsgebiete: | WpHG, WpAIV |
| Schlagworte: | Kapitalanlegermusterverfahren, Insiderinformation, Ad-hoc-Mitteilung, Veröffentlichungspflicht, Selbstbefreiung, Wirtschaftsrecht |
| Stichwort: | Wirtschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. a) Ein Umstand ist dann i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG hinreichend wahrscheinlich, wenn ein verständiger, nicht spekulativ handelnder Anleger ihn auf verlässlicher Informationsgrundlage ihm Rahmen seiner Investitionsentscheidung berücksichtigt hätte. b) Die Beschlussfassung des Aufsichtrats in einer Angelegenheit, die in seine originäre Zuständigkeit fällt, ist in diesem Sinne schon vor der Beschlussfassung hinreichend wahrscheinlich, wenn die Entscheidung definitiv vorabgestimmt ist (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.02.2008, II ZB 9/07). 2. a) Für den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach § 15 Abs. 3 WpHG bedarf es keiner bewussten Entscheidung des Emittenten. b) Selbst wenn eine bewusste Entscheidung erforderlich wäre, der Emittent eine solche aber nicht getroffen hätte, würde bei Vorliegen der Voraussetzungen für diesen Befreiungstatbestand gleichwohl eine Haftung wegen nicht unverzüglicher Veröffentlichung der Insiderinformation entfallen, weil der Emittent auch bei bewusster Entscheidung für die Selbstbefreiung die Information nicht früher veröffentlicht hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 Kap 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, ErbStG |
| Schlagworte: | Keine verdeckte Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung am laufenden Gewinn und an den stillen Reserven, verdeckte Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft, Gesellschaftsverhältnis, Mitunternehmer, keine erbschaftsteuerliche Begünstigung des isolierten Erwerbs von Einzelwirtschaftsgütern |
| Stichwort: | Wirtschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. Überträgt der Kommanditist einer GmbH & Co. KG schon zu Lebzeiten seine Kommanditbeteiligung vollständig und seinen Geschäftsanteil an der nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH bis auf einen Rest von 2% auf den anderen Kommanditisten sowie GmbH-Gesellschafter und gehen später im Erbwege der restliche Geschäftsanteil sowie eine zurückbehaltene und jedenfalls nicht zu hoch verzinsliche Darlehensforderung gegen die KG auf den verbliebenen Kommanditisten über, hat zwischenzeitlich bereits wegen fehlender Gewinnbeteiligung keine verdeckte Mitunternehmerschaft bestanden, sofern auch die noch fortgesetzte Geschäftsführertätigkeit in der geschäftsführenden Komplementär-GmbH nicht unangemessen hoch vergütet worden ist. 2. Der Erwerb des restlichen Geschäftsanteils sowie der Darlehensforderung von Todes wegen ist ein Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, der auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsunterbrechung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 ErbStG begünstigt ist. |
| Volltext: BFH - Urteil, II R 26/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, FördG |
| Schlagworte: | Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des Anschaffungsgeschäfts |
| Stichwort: | Wirtschaftsrecht |
| Leitsatz: | Bei der Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises fehlt es am erforderlichen Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks mit Alt-Gebäude und noch zu erbringenden Bauleistungen), wenn die Veräußerer den auf ihr Konto überwiesenen Geldbetrag wegen dessen treuhänderischer Bindung zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung erhalten haben. |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, SGG, SGB III |
| Schlagworte: | Übertragung der Arbeitsvermittlung auf private Dritte, Öffentlichrechtlicher Vertrag, Rechtsweg |
| Stichwort: | Wirtschaftsrecht |
| Leitsatz: | Ein Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Arbeitsvermittlung nach § 37 SGB III hat öffentlichrechtliche Rechtsnatur. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 11 W 43/08 | |
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