Veräußert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und tritt die Gesetzesänderung wie erwartet ein, so kann er sich --beim Scheitern einer rechtzeitigen Anteilsübertragung-- nicht auf Vertrauensschutz berufen.
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zum sog. Dividendenstripping fest (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527).