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Wirtschaftliche Zumutbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 4 U 36/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:wirtschaftliche Zumutbarkeit, Willkür
Stichwort:Wirtschaftliche Zumutbarkeit
Leitsatz:Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend. auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 36/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 22.07 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:VwGO, KAG Bbg, BauGB, BbgStrG
Schlagworte:Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, summarische Prüfung, Anlagenbegriff, Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach § 8 KAG, so genannter weiter Anlagenbegriff, keine Identität mit erschließungsbeitragsrechtlichem Anlagenbegriff (Anbaustraße), Vorteilsvermittlung durch Ausbaumaßnahme, bestimmungsgemäße Nutzung im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht, Möglichkeit einer Zufahrt für PKW und leichte LKW, keine vollwertige Zweiterschließung, Gewerbebetrieb im Außenbereich, Schwerlastverkehr, keine Anwendung der Hinwegdenkenstheorie, 1, 50 m tiefe Böschung, Herstellung einer Zufahrt, wirtschaftliche Zumutbarkeit, Vorteilsbewertung bei fehlender Vollerschließung, Vorteile für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Zufahrtsmöglichkeit für die für die Bewirtschaftung erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge, unsichere Grenzsituation, Klärung des Angrenzens im Hauptsacheverfahren, Friedhofszufahrt als öffentliche Straße, privates Eigentum an öffentlicher Straße
Stichwort:Wirtschaftliche Zumutbarkeit
Leitsatz:1. Für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG dürfte nicht der erschließungsbeitragsrechtliche (enge), sondern ein eigenständiger Begriff im Sinne des so genannten weiten Anlagenbegriffs maßgeblich sein.

2. Offen bleibt, ob den Gemeinden das Recht zusteht, zwischen einem engen und dem weiten Anlagenbegriff zu wählen, und danach in der Beitragssatzung bestimmt sein muss, welcher Anlagenbegriff gelten soll.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 22.07

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 05.1037 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, BV, GO, WAS, AVBWasserV
Schlagworte:Wasserversorgungsanlage, Benutzungszwang, Beschränkung der Benutzungspflicht, Teilbedarf, Toilettenspülung, Trinkwasser, Brauchwasser, Regenwassernutzung, Wirtschaftliche Zumutbarkeit
Stichwort:Wirtschaftliche Zumutbarkeit
Leitsatz:Die Beurteilung, ob der Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen Wasserversorgung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ausgeschlossen ist, gebietet einen Abgleich mit den Wassergebühren anderer Versorger in der Region. Die Schwelle zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit wird erst überschritten, wenn die beantragte Beschränkung unter Berücksichtigung bereits anhängiger Folgeanträge zu einer Gebühr führen würde, deren Höhe den in der weiteren Umgebung üblichen Rahmen spürbar überschreitet (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 05.1037


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