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Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 11/02 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
Stichwort:Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
Leitsatz:1. Für die gerichtliche Überprüfung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans kommt es auf die objektiven Umstände an, wie sie im Aufstellungszeitpunkt tatsächlich vorlagen. Ob diese Umstände der Einigungsstelle bekannt waren oder bekannt sein konnten, ist für die Beurteilung ohne Bedeutung.

2. Der Umfang der nach § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG zulässigen Belastung des Unternehmens richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Der in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG enthaltenen Grenzziehung ist zu entnehmen, daß das Gesetz bei einem wirtschaftlich wenig leistungsstarken Unternehmen im Falle der Entlassung eines großen Teils der Belegschaft auch einschneidende Belastungen bis an den Rand der Bestandsgefährdung für vertretbar ansieht.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 11/02




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