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wirtschaftliche Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 393/06 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:GG, StrG
Schlagworte:Straßenrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgebühr, Sondernutzungssatzung, Wirtschaftliches Interesse des Gebührenschuldners, Religionsfreiheit Weltanschauungsfreiheit, Religionsgemeinschaft, Scientology, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftliche Tätigkeit, Äquivalenzprinzip, Gleichbehandlung
Stichwort:wirtschaftliche Tätigkeit
Leitsatz:Zur Rechtmäßigkeit einer Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen einer Organisation, die für sich die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft in Anspruch nimmt ("Church of Scientology").
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 393/06



THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 237/05 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:GG, ThürVerf, SGB VIII, ThürKJHAG, ThürKitaG, ThürKO, VwGO
Schlagworte:Kindergarten, Kindertagesstättenplätze, Sachkostenzuschuss, Wohnsitzgemeinde, Bedarfsplan, kreisangehörige Gemeinde, Aufgabenübertragung, Trägerschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger Träger, freier Träger, juristische Person, Freiwilligkeit, Bedarfsplan, Gewinnerzielung, kommunale Eigengesellschaft, Auslegung, Aufgabenwahrnehmung, eigener Wirkungskreis, überörtliche Angelegenheiten, Gebietskörperschaft, öffentliche Fürsorge, konkurrierende Gesetzgebung, Landesrechtsvorbehalt, öffentliche Jugendhilfe, örtliche Trägerschaft, Anerkennung, Tatbestandswirkung, Feststellungswirkung, Bindungswirkung, Finanzierungssystem, Aufgabenübertragung, Antrag, wirtschaftliche Tätigkeit, Handlungsform, gGmbH, Verwaltung im funktionalen Sinn, Gesellschaftsvertrag
Stichwort:wirtschaftliche Tätigkeit
Leitsatz:1. Als Gebietskörperschaft, der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, kann der Landkreis nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein; dies gilt unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).

2. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entfaltet eine Bindung in der Form der Tatbestandswirkung nur für den Bereich des SGB VIII.

3. Die bundesrechtlichen Regelungen in §§ 69 ff. SGB VIII zur Trägerstruktur der Jugendhilfe und zur Behördenorganisation bilden einen abschließenden Gestaltungsrahmen, sofern der Landesgesetzgeber auf eine Übertragung von Aufgaben i. S. d. § 69 Abs. 2 SGB VIII verzichtet hat.

Durch § 22 Abs. 2 ThürKitaG wird den Gemeinden nur die Wahrnehmung, Kindergartenplätze in der erforderlichen Anzahl bereitzustellen, auferlegt; eine über eine solche Wahrnehmungs-Zuständigkeit hinausgehende Aufgabenverlagerung liegt darin nicht.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 237/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1542/05 vom 13.10.2005

Rechtsgebiete:GG, WRV, VwGO
Schlagworte:Mündliche Verhandlung, Religionsgemeinschaft, Autonomie, Innere Angelegenheiten, Staatliche Gerichtsbarkeit, Justizgewährungspflicht, Wirtschaftliche Tätigkeit, Kontrollbefugnisse
Stichwort:wirtschaftliche Tätigkeit
Leitsatz:Das Begehren einer israelitischen Religionsgemeinschaft, eine ihr als Untergliederung angehörende israelitische Kultusgemeinde zu verpflichten, ihr sämtliche Jahresabschlüsse, Buchhaltungsunterlagen, Kontenunterlagen und vertraglichen Vereinbarungen seit einem bestimmten Zeitpunkt zum Zweck ihrer Sicherstellung vor einer noch durchzuführenden Prüfung auszuhändigen oder bei einer durch das Gericht zu bestimmenden Stelle zu hinterlegen, unterliegt als eine dem inneren Bereich der Religionsgemeinschaft zuzurechnende Angelegenheit nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 1542/05


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