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wirtschaftliche Notlage

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 968/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, BetrVG, BGB
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, wirtschaftliche Notlage, Widerruf, Widerrufsrecht
Stichwort:wirtschaftliche Notlage
Leitsatz:1. Gesamtzusagen von betrieblicher Altersversorgung sind nicht unwirksam, wenn der Betriebsrat dabei nicht mitbestimmt hat.

2. Ein Recht zum Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage besteht nicht mehr seit der Sicherungsfall "wirtschaftliche Notlage" im Betriebsrentengesetz gestrichen ist (Anschluss an BAG v. 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).

3. Ein "steuerunschädlicher Widerrufsvorbehalt" begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (Anschluss an BAG v. 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 968/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LC 1270/04 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:NHG 2002
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Bedarf, Langzeitstudiengebühren, unstrittige Härte, wirtschaftliche Notlage
Stichwort:wirtschaftliche Notlage
Leitsatz:Zum teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei wirtschaftlicher Notlage des Studierenden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 1270/04

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 356/07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kündigung - Rechtsbedingung - Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung - wirtschaftliche Notlage
Stichwort:wirtschaftliche Notlage
Leitsatz:1. Kündigung ein Arbeitgeber nach der Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem der Klage des Arbeitnehmers gegen eine erste Kündigung stattgegeben worden war, "hilfsweise und erneut" das Arbeitsverhältnis, so kann dies dahin zu verstehen sein, er werde prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechend §§ 578 ff. ZPO in Betracht komme. Jedenfalls ist die zweite Kündigung an eine zulässige Rechtsbedingung geknüpft.

2. Es fehlt der für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung erforderliche Verfügungsgrund, wenn der Arbeitnehmer die Dringlichkeit mit seiner wirtschaftlichen Notlage begründet, er tatsächlich aber nach rechtskräftigem Obsiegen im ersten Kündigungsrechtsstreit seinen Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug für die Zeit bis zum Ausspruch der erneuten Kündigung gegen den Arbeitgeber durchsetzen kann, ggf. in einem gerichtlichen Eilverfahren, und er erneut einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 356/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 16 S 23/06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:LBG, LDO
Schlagworte:Klassenfahrt, Lehrer, Milderungsgrund, Veruntreuung anvertrauter Gelder, Vorenthalten anvertrauter Gelder, wirtschaftliche Notlage, Zugriffsdelikt
Stichwort:wirtschaftliche Notlage
Leitsatz:Dienstentfernung eines Lehrers, der sich dadurch eines außer- und innerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht hat, dass er seiner Verwaltung unterliegende Vereinsgelder sowie ihm für eine Klassenfahrt überwiesene Schülergelder zur privaten Schuldentilgung verwendet hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 16 S 23/06


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