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wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Verwaltungsträger

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2579/02 vom 15.10.2002

Rechtsgebiete:GVG, VwGO
Schlagworte:Rechtswegverweisung, einstweiliger Rechtsschutz, Kfz-Zulassung, Kfz-Schilderprägebetrieb, privatrechtsgestaltende Willenserklärung, wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Verwaltungsträger, Verwaltungsprivatrecht, Zwei-Stufen-Theorie
Stichwort:wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Verwaltungsträger
Leitsatz:1. Die Verweisungsvorschrift des § 17 a Abs. 2 GVG ist auch im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren anwendbar; das gilt allerdings nicht für die Vorschrift des § 17 a Abs. 4 Sätze 4 bis 6 GVG über das weitere Beschwerdeverfahren.

2. Für das Rechtsschutzbegehren eines privaten Kfz-Schilderprägebetriebes gegen die Vergabe von Räumen im Gebäude einer Kfz-Zulassungsstelle durch den Landkreis an ein (gemeinnütziges) Konkurrenzunternehmen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2579/02




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