JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wirtschaftliche Betätigung
| Rechtsgebiete: | FBG, HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Friedhofsgärtner, Friedhofssatzung, Gemeinde, Gemeinschaftsgrabanlagen, Gestaltungsvorschrift, Wiesengrabstätte, wirtschaftliche Betätigung |
| Stichwort: | wirtschaftliche Betätigung |
| Leitsatz: | Der Betrieb kommunaler Friedhöfe ist offensichtlich keine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde i.S.d. § 121 HGO. Ein gewerblicher Friedhofsgärtner kann daher aus dieser Bestimmung keine Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen eine Friedhofssatzung herleiten, die durch Einführung sog. Wiesengrabstätten und Gemeinschaftsgrabstätten für Urnenbeisetzungen für ihn absehbare Umsatzeinbußen mit sich bringt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 C 2265/08.N | |
| Rechtsgebiete: | ABGS, KAG, VOPR Nr. 30/53 |
| Schlagworte: | Dividende, Erforderlichkeit, Fiktives Trennsystem, Fremdleistungsvertrag, Gebühr, Gesellschaftsanteil, Gewinn, Gewinnzuschlag, Kalkulation, Kosten, Kostenüberschreitungsverbot, Niederschlagswasser, Normenkontrollverfahren, Preisrecht, Schmutzwasser, Verkaufserlös, Wagniszuschlag, wirtschaftliche Betätigung |
| Stichwort: | wirtschaftliche Betätigung |
| Leitsatz: | 1.) Verfügt eine Kommune für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser über eine Mischkanalisation, kann sie im Rahmen der Kalkulation von gesonderten Gebühren für beide Abwasserarten ("gesplittete Abwassergebühr") auf ein sogenanntes "fiktives" Trennsystem zurückgreifen. 2.) Ist die Kommune als Anteilseignerin an einer Gesellschaft beteiligt, die im Rahmen der Abwasserbeseitigung als "Dritte" Leistungen erbringt und dafür ein nach § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG im Rahmen der Kalkulation der Gebühren ansatzfähiges Entgelt erhält, so sind Erlöse aus Verkäufen von Gesellschaftsanteilen, die der Kommune zufließen, nicht bei der Kalkulation der Gebühren kostenmindernd zu berücksichtigen. 3.) Gewinne, die der Kommune als Anteilseignerin der Gesellschaft in einem solchen Fall zufließen, sind im Rahmen der Gebührenkalkulation kostenmindernd zu berücksichtigen, wenn sie bei eigener Durchführung der Aufgabe durch die Kommune nicht hätten erwirtschaftet werden dürfen und als Gewinn- und Wagniszuschlag auf gebührenfinanzierten Teilen der Entgeltzahlung beruhen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 358/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LV, GemO, ZwVG, KrW-/AbfG, VerpackV |
| Schlagworte: | wirtschaftliche Betätigung, wirtschaftliches Unternehmen, kommunales Unternehmen, Eigengesellschaft, nichtwirtschaftliche Einrichtung, Umweltschutz, Umweltschutzeinrichtung, öffentlicher Zweck, Örtlichkeitsprinzip, Selbstverwaltungsgarantie, Pflichtaufgabe, freiwillige Aufgabe, Daseinsvorsorge, Abfallentsorgung, Leichtverpackungen, Sortierung, Verwertung, Beseitigung, Rechtsschutzbedürfnis, Drittschutz |
| Stichwort: | wirtschaftliche Betätigung |
| Leitsatz: | Dem Umweltschutz dienende gemeindliche Einrichtungen i.S.d. § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO unterliegen aufgrund ihrer Privilegierung durch den Landesgesetzgeber nicht den für kommunale wirtschaftliche Unternehmen mit § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO gezogenen - drittschützenden - Grenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einrichtung pflichtige oder freiwillige Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes (hier: Sortierung von Leichtverpackungen) wahrnimmt. Betreibt eine kommunale Eigengesellschaft im Gemeindegebiet eine Abfallsortieranlage, ist sie gemäß § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO berechtigt, Leichtverpackungen auch außerhalb ihres Gebietes zur Sortierung und Verwertung anzunehmen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11124/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LandKrO, GemO, GWB |
| Schlagworte: | Landkreis, Schilderpräger, Vermietung, Kommunalwirtschaftsrecht, wirtschaftliche Betätigung, Unternehmen, Subsidiaritätsklausel, Drittschutz, Kartellrecht, Behinderungsverbot, Diskriminierungsverbot |
| Stichwort: | wirtschaftliche Betätigung |
| Leitsatz: | 1. § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO i.d.F. des Gesetzes vom 01.12.2005 (Gbl. S. 705) hat drittschützende Wirkung für private Anbieter. 2. Der Begriff des Unternehmens in § 102 Abs. 1 GemO ist nicht funktional, sondern institutionell zu verstehen, und setzt einen "Betrieb" mit einer gewissen organisatorischen Verfestigung voraus. 3. Zur kartellrechtlichen Bewertung der Vermietung eines im Kreishaus in räumlicher Nähe zur Kfz-Zulassungsstelle gelegenen Raumes an einen Schilderpräger. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2490/05 | |
"wirtschaftliche Betätigung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum