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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2617/05 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LplG
Schlagworte:Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Bebauungsplan, Fachmarktzentrum, Folgeplanung, Wirkungszusammenhang, raumordnerische Beurteilung, Planungsspielraum, Rechtsschutzinteresse
Stichwort:Wirkungszusammenhang
Leitsatz:1. Zur (fehlenden) Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für ein Fachmarktzentrum in einem Sondergebiet, wenn der Antragsteller befürchten muss, die bisherige Nutzbarkeit seines im benachbarten Gewerbegebiet gelegenen Grundstücks für den Einzelhandel werde deshalb eingeschränkt, weil die positive raumordnerische Beurteilung des Fachmarktzentrums die Änderung der umgebenden Bebauungspläne dahingehend verlangt, dass Betriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch ausnahmsweise zulässig sind.

2. Zum (fehlenden) Rechtsschutzinteresse bei weitgehender Genehmigung und Verwirklichung des geplanten Fachmarktzentrums.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2617/05




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