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Wirkung vereinbarter Abschlagszahlungen

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.1916 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:BSHG F.1994
Schlagworte:Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende) Vergütungsvereinbarung, vertragsersetzende Wirkung der Entscheidung der Schiedsstelle, Fortgeltung festgesetzter Vergütungen, Wirkung vereinbarter Abschlagszahlungen
Stichwort:Wirkung vereinbarter Abschlagszahlungen
Leitsatz:1. Eine von der Schiedsstelle nach § 93 Abs. 3 BSHG F.1994 festgesetzte Vergütung gilt solange weiter, wie Einrichtungs- und Sozialhilfeträger den Abschluss einer neuen Vereinbarung anstreben.

2. Auch Vereinbarungen über vorläufige Abschlagszahlungen schließen die Anwendung von § 93 Abs. 3 BSHG F.1999 aus.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.1916




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