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Wirksamkeit von Honorarabführungsklauseln

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LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 241/07 vom 24.08.2007

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Wirksamkeit von Honorarabführungsklauseln
Stichwort:Wirksamkeit von Honorarabführungsklauseln
Leitsatz:Honorarabführungsvereinbarungen im Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts sind jedenfalls dann gemäß § 75 d Satz 2 HGB unwirksam, wenn sie sich jeweils auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstrecken (im Anschluss an BAG, Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 586/01, AP Nr. 4 zu § 75 d HGB). Eine geltungserhaltende Reduktion der zu lang bemessenen Bindungsfristen auf die von der Rechtsprechung des BAG für zulässig erachtete Bindungsfrist von zwei Jahren kommt nicht in Betracht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 241/07




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