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Wirksamkeit und Unbedenklichkeit

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BSG – Urteil, B 6 KA 63/07 R vom 05.11.2008

Rechtsgebiete:SGB V, AMG
Schlagworte:Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung - arzneimittelrechtliche Zulassung - Prüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit - Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Stichwort:Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
Leitsatz:1. Aus der arzneimittelrechtlichen Zulassung kann nur dann auf die Verordnungsfähigkeit im Rahmen der GKV geschlossen werden, wenn die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels geprüft wurden (Fortführung von BSG vom 23.7.1998 - B 1 KR 19/96 R = BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr 5 und vom 27.9.2005 - B 1 KR 6/04 R = BSGE 95, 132 = SozR 4-2500 § 31 Nr 3).

2. Ein Vertragsarzt, der ein Arzneimittel verordnet, das mangels Überprüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht verordnungsfähig ist, kann wegen der Verordnungskosten in Regress genommen werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 63/07 R




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