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Wirksamkeit trotz fehlender Bekanntgabe

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 104.01 vom 15.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, VermG, GG
Schlagworte:Übertragung auf den Einzelrichter, Erfordernis der Begründung des Übertragungsbeschlusses, Bekanntgabe des Übertragungsbeschlusses, Wirksamkeit trotz fehlender Bekanntgabe, gesetzlicher Richter, Verfahrensrüge wegen Mängeln des Übertragungsbeschlusses
Stichwort:Wirksamkeit trotz fehlender Bekanntgabe
Leitsatz:Eine gesetzliche Pflicht zur Begründung des Beschlusses gemäß § 6 Abs. 1 VwGO besteht auch dann nicht, wenn ein Beteiligter der beabsichtigten Übertragung auf den Einzelrichter widersprochen hat (ebenso BFH, Urteil vom 20. Februar 2001 - IX R 94/97 - BStBl 2001 II, 415).

Ein im Revisionsverfahren beachtlicher Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht vor, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO durch die Kammer aktenkundig beschlossen worden ist, die gebotene Bekanntgabe des Beschlusses aber erst nach dem Verhandlungstermin erfolgt ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 104.01




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