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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich 

Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 576/02 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, EG, Richtlinie 75/129/EWG
Schlagworte:Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich
Stichwort:Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG entsteht, sobald der Unternehmer mit der geplanten Betriebsänderung beginnt, ohne dass er bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht hätte.

2. Der Arbeitnehmer kann auf einen bereits bestehenden Nachteilsausgleichsanspruch auch ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam verzichten.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 576/02




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