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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 471/02 vom 27.11.2003

Rechtsgebiete:VwVfG, StPO, SächsPolG
Schlagworte:Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes, Erledigung, Nachschieben von Gründen
Stichwort:Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
Leitsatz:Eine Sicherstellung nach § 26 SächsPolG liegt vor, wenn zum Schutz privater Rechte der Schutz der Sache selbst erforderlich ist; die Beschlagnahme nach § 27 SächsPolG erfolgt demgegenüber, um Einzelne oder die Allgemeinheit vor einer von der Sache selbst ausgehenden Störung zu schützen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG) oder um die missbräuchliche Verwendung einer Sache durch eine festgehaltene oder in Gewahrsam genommene Person zu verhindern (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 471/02




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