JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG |
| Stichwort: | Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuß zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Auskunft entgegensteht. Hinweise des Senats: Aufgabe der in der Senatsentscheidung vom 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - BAGE 62, 294 geäußerten Bedenken. Aktenzeichen: 1 ABR 43/99 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - I. Arbeitsgericht Bonn - 1 BV 61/98 - Beschluß vom 17. November 1998 II. Landesarbeitsgericht Köln - 13 (10) TaBV 5/99 - Beschluß vom 13. Juli 1999 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 43/99 | |
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