( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG 

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 43/99 vom 11.07.2000

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
Stichwort:Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
Leitsatz:Leitsätze:

Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuß zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Auskunft entgegensteht.

Hinweise des Senats:
Aufgabe der in der Senatsentscheidung vom 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - BAGE 62, 294 geäußerten Bedenken.

Aktenzeichen: 1 ABR 43/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat
Beschluß vom 11. Juli 2000
- 1 ABR 43/99 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 1 BV 61/98 -
Beschluß vom 17. November 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 13 (10) TaBV 5/99 -
Beschluß vom 13. Juli 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 43/99




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/wirksamkeit-eines-einigungsstellenspruchs-nach--109-betrvg

"Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN