( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs 

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 916/00 vom 10.08.2000

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, Jahressonderzahlung, Herabsetzung nach Betriebsübergang
Stichwort:Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Leitsatz:1) § 77 Abs. 3 BetrVG findet keine Anwendung, wenn durch den Spruch einer Einigungsstelle eine betriebliche Jahressonderzahlung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG neu geregelt wird.

2) Eine derartige Regelung ist nach einem erfolgten Betriebsübergang auch dann noch zulässig und kann zur Kürzung der Jahressonderzahlung führen, wenn sie längere Zeit (hier: mehr als drei Jahre) nach dem Betriebsübergang durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande kommt, § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 916/00




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/wirksamkeit-eines-einigungsstellenspruchs

"Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN