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Wirksamkeit einer Spätehenklausel

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BAG – Urteil, 3 AZR 457/04 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BetrAVG
Schlagworte:Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Stichwort:Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Leitsatz:Eine Spätehenklausel, nach der die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss, wenn sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres des verstorbenen Ehegatten geschlossen wurde, ist nach der derzeitigen Rechtslage wirksam. Sie dient einer sachlich gerechtfertigten Risikobegrenzung.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 457/04




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