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Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 3 Sa 1388/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, NV Bühne v. 15.10.2002, GG
Schlagworte:Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel
Stichwort:Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel
Leitsatz:1. Die in § 101 II 3 ArbGG eröffnete Möglichkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung einer Schiedsklausel ist nur für solche Arbeitsverhältnisse zulässig, die nach dem konkreten Inhalt der ausgeübten Tätigkeit einer Berufsgruppe zuzuordnen sind, für die nach § 101 II 1 ArbGG bei Tarifbindung der Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit wirksam geregelt werden kann (vgl. BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 156/96, AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

2. Nehmen die Parteien im Arbeitsvertrag mit einem Maskenbildner den NV-Bühne in Bezug und vereinbaren zugleich gem. § 1 III NV-Bühne, dass überwiegend künstlerische Tätigkeit erbracht wird, so bedarf es im Regelfall zur Feststellung der wirksamen Inbezugnahme des Tarifvertrages i.S.v. § 101 II 3 ArbGG einer weiteren Aufklärung des Umfangs der künstlerischen Zeitanteile nicht.

3. Mit der Regelung in § 1 III S. 2 NV-Bühne haben die Tarifvertragsparteien Maskenbildner nicht in einer ihre Befugnis aus Art. 9 III GG überschreitenden Weise dem staatlichen Justizgewährleistungsanspruch entzogen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 3 Sa 1388/07




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