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Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 573/01 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, MTV f. d. Hamburger Einzelhandel
Schlagworte:Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip
Stichwort:Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Leitsatz:Die Anrechnungsklausel in § 12 C der Manteltarifverträge für den Hamburger Einzelhandel vom 4. Juli 1989, vom 18. Juni 1993 und vom 8. August 1997 stellt eine Öffnungsklausel iSv. § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dar, mit welcher die Tarifvertragsparteien den Abschluß ergänzender Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt haben.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 573/01



BAG – Urteil, 1 AZR 233/00 vom 20.02.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, ZPO
Schlagworte:Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung, tarifvertragliche Öffnungsklausel
Stichwort:Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Leitsatz:1. Beruft sich ein Arbeitnehmer auf eine Betriebsvereinbarung, die der Arbeitgeber mit dem Gesamtbetriebsrat über die Gewährung einer freiwilligen Leistung abgeschlossen hat, so obliegt ihm - mangels substantiierter Einwendungen des Arbeitgebers - nicht die Darlegung der Umstände, aus denen sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ergibt.

2. Die Beschränkung einer tariflichen Öffnungsklausel auf Betriebsvereinbarungen, die bereits vor dem Inkrafttreten eines Tarifvertrages bestanden haben, ist im Zweifel nicht gewollt. Die Wiederholung der Öffnungsklausel im Rahmen der Ablösung des Tarifvertrags durch eine gleichartige Neuregelung spricht gegen einen solchen Willen.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 233/00


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