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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG 

Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 51/99 vom 26.07.2000

Rechtsgebiete:BeschFG, KSchG
Schlagworte:Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
Stichwort:Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
Leitsatz:Leitsätze:

Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG muß vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrags nach dem BeschFG vereinbart werden und darf den bisherigen Vertragsinhalt nicht ändern. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluß eines Zeitvertrags nach dem BeschFG, der dem Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Altern. BeschFG unterfällt.

Aktenzeichen: 7 AZR 51/99
Bundesarbeitsgericht 7. Senat
Urteil vom 26. Juli 2000
- 7 AZR 51/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 16. Juli 1997
Marburg
- 1 Ca 112/97 -

II. Hessisches
Urteil vom 10. Juli 1998
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 1642/97 -
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 51/99




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