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Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 216/01 vom 06.09.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme, Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Stichwort:Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Leitsatz:Wird trotz eines erklärten Rechtsmittelverzichts ein Rechtsmittel eingelegt, muss dieses als unzulässig verworfen werden. Die Erklärung als durch Verzicht erledigt, kommt nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme im Streit ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 216/01




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