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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWirksamkeit des § 19 Abs. 3 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzgl. einer Entziehung der Zuständigkeit der Schiedsstelle für Vereinbarungen nach § 6 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BPflV 

Wirksamkeit des § 19 Abs. 3 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzgl. einer Entziehung der Zuständigkeit der Schiedsstelle für Vereinbarungen nach § 6 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BPflV

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.08 vom 26.02.2009

Im Rechtsstreit um eine Pflegesatzvereinbarung sind mehrere Sozialleistungsträger notwendige Streitgenossen.

Für Rechtsstreitigkeiten um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch sieht § 18 Abs. 5 KHG die Klage gegen die behördliche Genehmigung oder deren Versagung vor. Direktklagen zwischen den Pflegesatzparteien sind ausgeschlossen.

Soweit § 19 Abs. 3 BPflV die Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV der Zuständigkeit der Schiedsstelle entzieht, ist die Vorschrift mit § 18 Abs. 4 und 5 KHG unvereinbar und nichtig.

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