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wirksame Zustimmung zur Vollstreckung

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 572/06 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:StPO, RB-EUHb, IRG
Schlagworte:Zulässigkeit der Strafvollstreckung, Auslieferung aufgrund Vollstreckungshaftbefehls, wirksame Zustimmung zur Vollstreckung, Vollstreckung weiterer Strafen, Verzicht auf den Grundsatz der Spezialität, Anforderungen an eine solche Erklärung
Stichwort:wirksame Zustimmung zur Vollstreckung
Leitsatz:Die Verzichtserklärung nach Art. 27 Abs. 3 f Satz 2 und 3 RB-EUHb ist so abzufassen, dass aus ihr hervorgeht, dass die betreffende Person sie freiwillig und in voller Kenntnis der sich daraus ergebenden Folgen abgegeben hat, wobei sie vor den zuständigen Justizbehörden des den Europäischen Haftbefehl ausstellenden Mitgliedsstaates abzugeben und nach seinem innerstaatlichen Recht zu Protokoll zu nehmen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 572/06




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