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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 51/07 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO
Schlagworte:Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Windfarm, Windkraftanlage
Stichwort:Windfarm
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 51/07



THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EO 448/08 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, UmwRG, UVPG, BImSchG, ThürBO
Schlagworte:Windkraftanlagen, Windfarm, Konkurrierende Anträge, UVP-Pflicht, Prioritätsgrundsatz, Befristung, Überleitung von Baugenehmigungen
Stichwort:Windfarm
Leitsatz:Die gesetzliche Befristung der Geltungsdauer einer auf der Grundlage der Thüringer Bauordnung erteilten Baugenehmigung für eine Windkraftanlage entfällt nicht dadurch, dass diese auf der Grundlage des § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG ab dem 01.07.2007 als Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt bei konkurrierenden Anträgen auf Genehmigung für Windkraftanlagen in einer bestehenden Windfarm der Antrag, der den maßgeblichen Schwellenwert nicht erreicht, aber vollständig vorliegt, auch dann nicht der UVP-Pflicht, wenn der andere Antrag, der selbst den Schwellenwert überschreitet, unvollständig vorliegt und deshalb noch nicht zu bescheiden ist.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 448/08

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 304/06 vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen
Schlagworte:Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung
Stichwort:Windfarm
Leitsatz:1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden.

2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft.

3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 22/07 vom 10.01.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, NDSchG, Vogelschutz-Richtlinie
Schlagworte:Bauvorbescheid, Denkmalschutz, Einvernehmen, Ersetzung, Konzentrationsplanung, Planentwurf, Planreife, Raumbedeutsamkeit, Vogelschutz, Windfarm
Stichwort:Windfarm
Leitsatz:1. Auf die Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sind bei einem Außenbereichsvorhaben die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen.

2. Mit dem Einwand, anstelle eines baurechtlichen sei ein immissionsschutzrechliches Vorbescheidsverfahren durchzuführen gewesen, kann die Gemeinde nicht gehört werden.

3. Zur Struktur des Ermessens bei der Einvernehmensersetzung.

4. Zur Berücksichtigung des Vorgelschutzes in Gestalt des Artenschutzes im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 BauGB.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 22/07


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