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Windenergie-Anlage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 35/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-BauO, BauGB
Schlagworte:Windenergie, Windenergie-Anlage, Standsicherheit, Baugenehmigung, Interessenabwägung, Nachbarschutz, Turbulenzintensität, Risikoverteilung
Stichwort:Windenergie-Anlage
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (Standsicherheit) kann eine nachbarschützende Funktion zukommen.

2. Wer in einem Windpark eine Anlage errichtet, kann nicht darauf vertrauen, diese werde auf Dauer den bestehenden örtlichen Windverhältnissen unverändert ausgesetzt bleiben. Etwas Anderes gilt allerdings, wenn die Standorte in einem Bauleitplan verbindlich festgelegt sind. In diesen Fällen ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als letzte errichtet wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 35/04



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 37/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-BauO, BauGB
Schlagworte:Windenergie, Windenergie-Anlage, Standsicherheit, Baugenehmigung, Interessenabwägung, Nachbarschutz, Turbulenzintensität, Risikoverteilung
Stichwort:Windenergie-Anlage
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (Standsicherheit) kann eine nachbarschützende Funktion zukommen.

2. Wer in einem Windpark eine Anlage errichtet, kann nicht darauf vertrauen, diese werde auf Dauer den bestehenden örtlichen Windverhältnissen unverändert ausgesetzt bleiben. Etwas Anderes gilt allerdings, wenn die Standorte in einem Bauleitplan verbindlich festgelegt sind. In diesen Fällen ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als letzte errichtet wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 37/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 36/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-BauO, BauGB
Schlagworte:Windenergie, Windenergie-Anlage, Standsicherheit, Baugenehmigung, Interessenabwägung, Nachbarschutz, Turbulenzintensität, Risikoverteilung
Stichwort:Windenergie-Anlage
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (Standsicherheit) kann eine nachbarschützende Funktion zukommen.

2. Wer in einem Windpark eine Anlage errichtet, kann nicht darauf vertrauen, diese werde auf Dauer den bestehenden örtlichen Windverhältnissen unverändert ausgesetzt bleiben. Etwas Anderes gilt allerdings, wenn die Standorte in einem Bauleitplan verbindlich festgelegt sind. In diesen Fällen ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als letzte errichtet wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 36/04


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