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Willkürverbot

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 360/06 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO
Schlagworte:Abwasserbeseitigung, Betriebskosten, Druckentwässerung, Entwässerungssystem, Freigefällekanal, Gestaltungsspielraum, Willkürverbot
Stichwort:Willkürverbot
Leitsatz:Ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht nicht zur Entscheidung des Gerichts. Ihm kommt ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet. Grundsätzlich liegt es daher auch im Gestaltungsermessen der Gemeinde, für welches technische System sie sich bei der Abwasserbeseitigung entscheidet; sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ein System durchgängig für alle Gemeindeteile zu wählen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 360/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10867/08.OVG vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:GG, KAG
Schlagworte:Abgabe, Abgabengerechtigkeit, Abgabenhinterziehung, Abgabenrecht, Abwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsgebühr, Abwasserentgeltsatzung, Eigenbeleg, Eigenfiltration, Eigenfiltrierung, Eigennachweis, Einwohnergleichwert, Filter, Filtrierung, Fremdfiltration, Fremdfiltrierung, Gebühr, Gebührenrecht, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Hefe, Hefefilter, Hefestoffe, Lohnfiltration, Lohnfiltrierung, Lohnunternehmen, Ortsgesetzgeber, Reststoffe, Trub, Trubstoffe, Verhältnismäßigkeit, Vieraugenprinzip, Vier-Augen-Prinzip, Vollzugsdefizit, Wein, Weinbau, Weinbauabwasser, Weinbauabwässer, Weinbaubetrieb, Weinbauzusatzgebühr, Weinhandelsbetrieb, Willkürverbot
Stichwort:Willkürverbot
Leitsatz:Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn ein Gebührenpflichtiger, der eine Filtrierung lediglich mit einem Eigenbeleg nachweist, zu einer höheren Weinbauzusatzgebühr herangezogen wird als ein Gebührenpflichtiger, der einen entsprechenden Beleg eines Lohnunternehmens vorlegen kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10867/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10495/08.OVG vom 28.11.2008

Rechtsgebiete:GG, WRV, VwGO
Schlagworte:Verwaltungsrechtsweg, Kirchen, Religionsgemeinschaften, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Justizgewährleistung, Justizgewähr, Dienstrecht, Pfarrerbesoldung, Besoldung, Versorgung, Versorgungsbezüge, Ruhestand, Ruhegehalt, Ruhegehaltfähigkeit, Besoldungsgruppe, Zulage, Willkürverbot, Gleichheitsgrundsatz, Rückwirkungsverbot
Stichwort:Willkürverbot
Leitsatz:Gegenüber Maßnahmen von Kirchen und Religionsgemeinschaften auf dem Gebiet des kirchlichen Dienstrechts ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit dem staatlichen Justizgewährleistungsanspruch der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten gegeben. Lediglich der Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beschränkt (im Anschluss an BGHZ 154, 306).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10495/08.OVG

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 363/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:GG, ThürLHO
Schlagworte:politische Stiftung, Bundesstiftung, Landesstiftung, parteinah, Zuwendungen, Finanzierung, Landesmittel, Landeshaushalt, Gleichheitssatz, Willkür, Willkürverbot, Vergleichsgruppe, Verteilungsprogramm, Verteilungsschlüssel, Wahlergebnis, Bundesmaßstab, Landesmaßstab, Jährlichkeitsprinzip, Partei, Haushalt, Haushaltsplan
Stichwort:Willkürverbot
Leitsatz:1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden.

2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 363/08


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