JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Willenserklärung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadenersatz, Schadensersatz, Auskunftsvertrag, Auskunft, Vertrag, Information, Willenserklärung, Pflichtverletzung |
| Stichwort: | Willenserklärung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 18 U 22/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Willenserklärung, Abgabe, Verpflichtung, Klagerücknahme, Rechtsschutzbedürfnis, Zwangsvollstreckung |
| Stichwort: | Willenserklärung |
| Leitsatz: | Verpflichtet sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Rücknahme einer Klage in einer anderen Sache, kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckung nach § 888 ZPO entfallen, da der Gläubiger die Rücknahmeverpflichtung in dem sie betreffenden Streitverfahren einredeweise geltend machen und damit die Abweisung der Klage erreichen kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 W 98/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verzeichnis, Internet, Angebot, Empfängerhorizont, Inserat, Empfänger, Willenserklärung, Vertragsschluss |
| Stichwort: | Willenserklärung |
| Leitsatz: | Zur Frage, wann nach dem Empfängerhorizont vom Vorliegen eines Angebots zur kostenpflichtigen Aufnahme in eine Internet-Verzeichnis auszugehen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 8 U 279/06 | |
| Rechtsgebiete: | ALG, SGB X |
| Schlagworte: | Alterssicherung der Landwirte, Befreiung von der Versicherungspflicht, Erfordernis eines erneuten Befreiungsantrages bei Eintritt eines anderen Befreiungsgrundes trotz formalen Fortbestandes eines vormaligen Befreiungsbescheides wegen nicht rechtzeitiger Anzeige des Wegfalls des Befreiungsgrundes, Willenserklärung, beredtes Schweigen |
| Stichwort: | Willenserklärung |
| Leitsatz: | Der Umstand, dass ein Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht formal fortbesteht, weil ein Wegfall des Befreiungsgrundes nicht rechtzeitig der Landwirtschaftlichen Alterskasse angezeigt worden ist, macht bei späterem Eintritt eines anderen Befreiungsgrundes einen erneuten Befreiungsantrag nicht entbehrlich. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 10 LW 6/05 R | |
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