JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Willensbildung
| Rechtsgebiete: | GemO, KWG |
| Schlagworte: | Kommunalverfassungsstreit, Feststellungsklage, Organ, Organteil, Rechtsverletzung, Gemeinderat, Ratsfraktion, Fraktion, Ratsmandat, Mandat, Verzicht, Niederlegung, Mandatsniederlegung, Ersatzperson, Mitwirkungsrechte, Willensbildung, Entscheidungsfindung, Tagesordnung, Erfolgswert |
| Stichwort: | Willensbildung |
| Leitsatz: | Verzichtet ein wegen Sonderinteresses von einer Abstimmung ausgeschlossenes Mitglied des Gemeinderates vor der Abstimmung auf sein Mandat mit der Folge des Nachrückens einer (nicht wegen Sonderinteresses ausgeschlossenen) Ersatzperson, so verletzt dies unabhängig von den Motiven des Verzichts eine konkurrierende Ratsfraktion nicht in deren Rechten. Ihre Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verzichts ist unzulässig. Gleiches gilt für die Klage gegen die unter Mitwirkung des nachgerückten Ratsmitgliedes getroffene Sachentscheidung des Gemeinderates (Rechtsgedanke des § 42 Abs. 2 VwGO). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 10100/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Berichtigung, Umsetzung, Unrichtigkeit, offenbare, Willensbildung |
| Stichwort: | Willensbildung |
| Leitsatz: | § 118 Abs. 1 VwGO beschränkt die Möglichkeit der Berichtigung auf solche offenbaren Unrichtigkeiten, die Schreib- oder Rechenfehlern "ähnlich" sind. Eine offenbare Unrichtigkeit kommt einem Schreib- oder Rechenfehler nur gleich, wenn es sich nicht um einen inhaltlichen, die Willensbildung betreffenden, sondern um einen "technischen", auf der formalen Ebene liegenden Mangel bei der Umsetzung des Willens handelt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 10/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Hess. Verfassung, (Hess) KWG |
| Schlagworte: | Kommunalwahl, OB-Wahl, Oberbürgermeister, Ungültigerklärung, Wahlverfahren, Unregelmäßigkeiten, Einfluss, Wahlfehler, Wahlfehlertatbestand, allgemeiner, Neutralitätspflicht, Organe, kommunale, Wahlgrundsatz, Wahlgrundsätze, bundesrechtliche, Wahlbeeinflussung, unzulässige, Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Erheblichkeitsgrundsatz, Gewicht, Homogenitätsgebot, Bestandsschutz, Freiheit der Wahl, Täuschung, Information, wahlkampfrelevante, Willensbildung, Wählerwillen, Integrität, Entscheidungsfreiheit, Wahrheit, Wahrheitsgebot, Chancengleichheit. |
| Stichwort: | Willensbildung |
| Leitsatz: | Die Auslegung des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" in § 50 Nr. 2 Hess. KWG als allgemeiner Wahlfehlertatbestand verstößt nicht gegen Bundesrecht. Es gibt keinen auch für Kommunalwahlen geltenden bundesrechtlichen Wahlgrundsatz, dass die Ungültigerklärung einer Wahl nur in Betracht kommt, wenn ein Wahlfehler von solchem Gewicht vorliegt, dass der Fortbestand des/der in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint. Auch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, dass der für eine Landtagswahl geltende "Erheblichkeitsgrundsatz" auf die Direktwahl eines (Ober-)Bürgermeisters angewendet werden muss. Der Bestandsschutz der Wahl eines in seiner Funktion durch einen Vertreter ersetzbaren Bürgermeisters kann vom Landesgesetzgeber gegenüber dem Bestandsschutz eines gewählten Parlamentes differenziert geregelt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.02 | |
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