Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren, materielle Präklusion, Planrechtfertigung, Bindungswirkung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen, Trassenwahl, Abwägungsgebot, Reichweite der Schadstoffbelastung der Straßenrandstreifen, Ersatzmaßnahmen auf den Klägern nicht gehörenden Grundstücken, Wildbestand und Eigenjagdbezirk als Abwägungskriterien.
Ein Brieftaubenzüchter hat kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erlass einer Anordnung an den Jagdausübungsberechtigten zum Fang eines Habichts, der seine Brieftauben schlägt.