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Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11956/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:LBG, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten, Reaktivierung, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Untersuchung, ärztliche Untersuchung, Prozessrecht, Rechtsbehelf, isolierter Rechtsbehelf, Verfahrenshandlung, Dienstvergehen
Stichwort:Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten
Leitsatz:Die Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten nach § 61 Abs. 4 LBG Rh-Pf, sich ärztlich untersuchen zu lassen, ist eine lediglich vorbereitende und nicht selbständig gerichtlich angreifbare Verfahrenshandlung (§ 44 a VwGO).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11956/02




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