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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 276/05 vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abrechnungseinheit, Beitragssatz, Beitragsschuld, Satzung, Sondervorteil, Straßenausbaubeitrag, wiederkehrender, Verfassungsmäßigkeit, Zusammenhang, funktionaler
Stichwort:wiederkehrender
Leitsatz:1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 6a KAG LSA.

2. Die wirksame Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gemäß § 6a KAG LSA setzt die Festsetzung eines Beitragssatzes in der Beitragssatzung oder einer gesonderten Satzung gemäß § 6a Abs. 5 KAG LSA voraus.

Allerdings entsteht die Beitragsschuld im wiederkehrenden Beitragsrecht unabhängig von der Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes in einer gesonderten Satzung kraft Gesetzes; insbesondere hat der Gesetzgeber den Erlass der Beitragssatzsatzung nicht auf den in § 6a Abs. 6 Satz 1 KAG LSA normierten Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Rückwirkungsanordnung wäre mit § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA nicht vereinbar.

3. Zur wirksamen Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 276/05



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 272/05 vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abrechnungseinheit, Außenbereich, Beitragssatz, Beitragsschuld, Satzung, Sondervorteil, Straßenausbaubeitrag, wiederkehrender, Zusammenhang, funktionaler
Stichwort:wiederkehrender
Leitsatz:1. Die wirksame Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gemäß § 6a KAG LSA setzt die Festsetzung eines Beitragssatzes in der Beitragssatzung oder einer gesonderten Satzung gemäß § 6a Abs. 5 KAG LSA voraus.

Allerdings entsteht die Beitragsschuld im wiederkehrenden Beitragsrecht unabhängig von der Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes in einer gesonderten Satzung kraft Gesetzes; insbesondere hat der Gesetzgeber den Erlass der Beitragssatzsatzung nicht auf den in § 6a Abs. 6 Satz 1 KAG LSA normierten Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Rückwirkungsanordnung wäre mit § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA nicht vereinbar.

2. Ein funktionaler Zusammenhang im Sinne des § 6a Abs. 3 S. 1 und 2 KAG LSA liegt - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Begründung zu § 6a KAG LSA, LT-Drucksache 2/1556, S. 17) -, nur bei einem System von Verkehrsanlagen vor, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.

Diese Funktion erfüllen im Außenbereich verlaufende Straßen in der Regel nicht, so dass diese nicht Teil einer Abrechnungseinheit nach § 6a Abs. 3 KAG LSA sein können (im Anschluss an 4 K 36/03).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 272/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 638/04 vom 11.02.2005

Rechtsgebiete:LSA-GO, LSA-KAG
Schlagworte:Satzung, rückwirkende Rückwirkung, Beitrag, wiederkehrender, Abrechnungsgebiet, Hauptverkehrsstraße, Zusammenhang, funktionaler Vorteil, Straßensystem, Straßennetz, Straßenklasse, Straßentyp, Anliegeranteil
Stichwort:wiederkehrender
Leitsatz:1. Die Rückwirkung kann nach § 2 Abs. 2 Satz 3 LSA-KAG nur bis zu dem Zeitpunkt ausgedehnt werden, zu welchem die zu ersetzende Satzung in Kraft getreten ist.

2. Auch eine Hauptverkehrsstraße kann Teil eines Abrechnungsgebiets für wiederkehrende Beiträge sein. Für das Gebiet kommt es nur auf den "funktionalen Zusammenhang" des Straßennetzes an, nicht auch darauf, wer die Straßenbaulast trägt.

3. Ein "funktionaler Zusammenhang" kann nur angenommen werden bei einem System von Verkehrsanlagen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.

4. Unerheblich ist, ob der Beitragspflichtige auf bestimmte Straßen (insbes. Sackgassen) angewiesen ist, weil § 6a LSA-KAG auf das Straßensystem abstellt, nicht auf die einzelne Straße.

5. Auch beim wiederkehrenden Beitrag muss das Verkehrsaufkommen der einzelnen Straße be-rücksichtigt werden. Eine Berechnung, welche die einzelnen Straßen mit ihrem Anliegeranteil bewertet und aus den Einzelwerten einen Gesamtwert bildet, ist nicht zu beanstanden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 638/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 K 36/03 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:LSA-KAG, LSA-GO, BauGB
Schlagworte:Beitrag, wiederkehrender, Beitragssatzung, Abrechnungsgebiet, Bestimmen, Abrechnungseinheit, Zusammenhang, funktioneller, Zusammenhang, räumlicher, Vorteil, gleicher Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Verkehrsanlage
Stichwort:wiederkehrender
Leitsatz:1. Eine "Bestimmung" der Abrechnungseinheit i. S. des § 6a Abs. 3 Satz 3 KAG-LSA ist nicht getroffen, wenn die Gemeinde eine Satzung veröffentlicht, deren textlicher Teil in Widerspruch zu einem Plan steht, welcher Bestandteil der Satzung ist.

2. Soll nach dem Satzungstext der gesamte Gemeindebereich eine Abrechnungseinheit bilden, soweit er als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" anzusehen ist, so wird auf die Begrifflichkeit des Bauplanungsrechts verwiesen. Damit werden Verkehrsanlagen ausgeschlossen, die im pla-nungsrechtlichen "Außenbereich" liegen. Mit einer solchen textlichen Festsetzung ist nicht vereinbar, dass der Planteil der Satzung Straßenteile ausweist, die im Außenbereich liegen.

3. Der für eine Abrechnungseinheit i. S. v. § 6a Abs. 3 Satz 1 KAG-LSA erforderliche "funktionale Zusammenhang" ist nicht gegeben, soweit hierbei auch Verkehrsanlagen einbezogen worden sind, die mit einer Länge von mehr als 100 m im Außenbereich liegen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 K 36/03


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