JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wiederholungsprüfung
| Rechtsgebiete: | SächsHG |
| Schlagworte: | Fachprüfung, Nichtbestehen, Exmatrikulation, Prüfungsordnung, Wiederholungsprüfung |
| Stichwort: | Wiederholungsprüfung |
| Leitsatz: | Zur Auslegung von § 23 Abs. 3 Satz 3 SächsHG sowie der Prüfungsordnung Psychologie der Universität Leipzig. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 220/07 | |
| Rechtsgebiete: | JAG 1994, VwGO |
| Schlagworte: | erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch, Prüfungsanfechtung, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsprüfung, Zwischenurteil |
| Stichwort: | Wiederholungsprüfung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Klage (§§ 109, 125 Abs. 1 VwGO). 2. Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1037/07 | |
| Rechtsgebiete: | DRiG, GG, NJAG, NJAVO |
| Schlagworte: | Ausbildungsfreiheit, Ausbildungsstätte, Berufswahlfreiheit, Freiversuch, Gleichheitsgrundsatz, Notenverbesserung, Staatsprüfung, zweite juristische, Wiederholungsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen |
| Stichwort: | Wiederholungsprüfung |
| Leitsatz: | Der für den Fall des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung aus § 19 NJAG folgende Ausschluss der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 213/06 | |
| Rechtsgebiete: | HHG |
| Schlagworte: | Einstellung, Prüfungsordnung, Regelungsbereich, Studiengang, Wiederholungsprüfung, Zulassung |
| Stichwort: | Wiederholungsprüfung |
| Leitsatz: | Regelungsgegenstand der vom Fachbereichsrat erlassenen Prüfungsordnung ist Art und Weise der Durchführung von Prüfungen in bestehenden Studiengängen, nicht dagegen die Frage, ob und wie lange Prüfungen in eingestellten und auslaufenden Studiengängen noch angeboten werden. Diese Frage ist dem Regelungsbereich der früher dem Senat und jetzt dem Präsidium zugewiesenen Entscheidung über die Aufhebung von Studiengängen zuzuordnen und nunmehr in § 20 Abs. 5 HHG vom Landesgesetzgeber selbst beantwortet worden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2850/06 | |
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