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Wiederholungskündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 973/07 vom 11.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, SÜG
Schlagworte:Wiederholungskündigung, Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des Entzugs der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen nach dem SÜG
Stichwort:Wiederholungskündigung
Leitsatz:1. Es liegt keine unzulässige Wiederholungskündigung vor, wenn der Arbeitgeber im Anschluss an eine unwirksame außerordentliche fristlose Kündigung eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ausspricht.

2. Es liegt ein Grund für eine außerordentliche personenbedingte Kündigung vor, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Prognose gerechtfertigt ist, dass die für die Tätigkeit des Arbeitnehmers erforderliche Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen nach dem SÜG dauerhaft nicht wiedererteilt wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 973/07



LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 197/05 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, KSchG
Schlagworte:Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung
Stichwort:Wiederholungskündigung
Leitsatz:1. Ist in einem Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung rechtskräftig durch eine Sachentscheidung festgestellt worden, kann der Arbeitgeber denselben Kündigungssachverhalt nicht zur Rechtfertigung einer erneuten Kündigung vortragen. Der zweiten, rechtzeitig erhobenen Kündigungsschutzklage ist deshalb ohne eine Überprüfung des Kündigungssachverhalts stattzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund in dem ersten Prozess nicht ausreichend dargelegt hat.

2. Die Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorprozess steht nicht zur Disposition der Prozessparteien, sondern ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 197/05

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1/05 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:ZPO, KSchG
Schlagworte:Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung
Stichwort:Wiederholungskündigung
Leitsatz:1. Ist in einem Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung rechtskräftig durch eine Sachentscheidung festgestellt worden, kann der Arbeitgeber denselben Kündigungssachverhalt nicht zur Rechtfertigung einer erneuten Kündigung vortragen. Der zweiten, rechtzeitig erhobenen Kündigungsschutzklage ist deshalb ohne eine Überprüfung des Kündigungssachverhalts stattzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund in dem ersten Prozess nicht ausreichend dargelegt hat.

2. Die Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorprozess steht nicht zur Disposition der Prozessparteien, sondern ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1/05

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 478/04 vom 22.07.2004

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Kündigung, Wiederholungskündigung, verhaltensbedingte Gründe, Verzeihung, Präklusion
Stichwort:Wiederholungskündigung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 478/04


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